Antrag auf Baugenehmigung; Anbau einer Doppelhaushälfte mit Austragswohnung an bestehendes Gebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 172 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.03.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 172 Gemarkung Türkenfeld ist mit einem Wohnhaus und einem landwirtschaftlichen Betriebsgebäude (zusammengebaut) bebaut. Das Grundstück hat 1.500 m² und ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Das landwirtschaftliche Betriebsgebäude wird beseitigt. Stattdessen wird ein Gebäude mit einer Grundfläche von 11,47 m x 10,62 m errichtet.
Das geplante Gebäude hat eine Wandhöhe von 6,43 m und eine Firsthöhe von 10,99 m. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Dachneigung von 41° geplant. Auf der angrenzenden Garage (Grundfläche 6,49 m x 6,49 m) wird eine Dachterrasse geplant.

Das Vorhaben fügt sich nach Art (Dorfgebiet) und Maß der baulichen Nutzung (GRZ II gesamt 0,38 GRZ I Neubau 0,16, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Austragswohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 172 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2020 11:34 Uhr