Gemeinde Moorenweis, 2. Änderung des Bebauungsplans für den Bereich "An der Türkenfelder Straße" - Beteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 3

Pressetaugliche Texte

Das von West nach Ost um rd. 4,50 m abfallende Planungsgebiet befindet sich ca. 200 m entfernt vom südlichen Ortsrand von Moorenweis (Baugebiet Stiegelfeld), am Kreisverkehr zwischen der St 2054 sowie der FFB 3 Richtung Türkenfeld.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Türkenfelder Straße“ umfasst eine Fläche von ca. 0,65 ha. Das Baugebiet ist im westlichen Bereich (Baugrundstück 2, Fl. Nr. 678/9) bereits mit einem Gewerbebetrieb (Kfz-Betrieb mit Betriebsleiterwohnung) bebaut. Das östliche, noch unbebaute Baugrundstück 3 wird derzeit als Lagerfläche genutzt.

Der Betriebsinhaber und Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 678/9 beantragte im Oktober 2018
die Errichtung einer Kaltlagerhalle, nördlich seiner bestehenden Kfz-Werkstatt, da die Lagerkapazitäten für einen reibungslosen Betriebsablauf nicht mehr ausreichten. Mit Errichtung der Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung wurde der nordöstliche Bereich des Baufensters gärtnerisch gestaltet und angelegt. Für den Bau der Kaltlagerhalle ist die teilweise Verschiebung des nördlichen Bauraumes um 10 m nach Westen erforderlich, um die mittlerweile gut angegangene Bepflanzung im Nordosten zu erhalten. Eine Änderung der zulässigen Nutzungsmaße ist für die Lagerhalle nicht geboten.

Als weiterer Antrag des o.g. Grundstückseigentümers wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 für die Fl.Nr. 678/10 die Vergrößerung der überbaubaren Fläche, die freie Wahl der Firstrichtung (O/W bzw. N/S) sowie die Anhebung der zulässigen Grundfläche von derzeit 715 m² auf 1.050 m² behandelt. Nachdem im Vergleich zu den übrigen Gewerbegebieten in Moorenweis beim vorliegenden Baugrundstück die zulässige Grundfläche sehr niedrig festgesetzt wurde (GRZ 0,27), wird die beantragte Anhebung auf 1.050 m² (GRZ 0,40) als städtebaulich verträglich angesehen. Das erhöhte Maß der Nutzung ermöglicht die wirtschaftliche Errichtung einer neuen Gewerbehalle im Planungsgebiet. Im bisher festgesetzten Bauraum kann der geplante Neubau nicht umgesetzt werden, daher wird die überbaubare Fläche vergrößert. Durch die beiden beantragten Änderungen der Bauräume entfallen 5 bzw. 4 festgesetzte „Flächen für Stellplätze“. Die jeweils erforderlichen Stellplätze können im Bereich der überbaubaren Flächen bzw. bei Fl.Nr. 678/9 auf der „Ausstellungsfläche für Kfz“ nachgewiesen werden.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld erhebt im Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Türkenfelder Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 10:38 Uhr