Vereidigung des ersten Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung: Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Konst. Sitzung des Gemeinderates | 06.05.2020 | ö | 1 |
Pressetaugliche Texte
Gem. Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ist der neugewählte erste Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung zu vereidigen. Den Eid nimmt das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG). Dies ist Frau Irmgard Meißner.
GR’in Frau Meißner nimmt dem neugewählten ersten Bürgermeister Herrn Emanuel Staffler den in Art. 27 KWBG vorgeschriebenen Eid ab.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.“
Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr