Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister, wobei die Wahl eines weiteren, also Dritten Bürgermeisters im Ermessen des Gemeinderates liegt.
In Anbetracht der Zusammensetzung des Gemeinderats (4 Parteien bzw. Gruppierungen) wird die Wahl eines dritten Bürgermeisters vorgeschlagen.

Ein dritter Bürgermeister wäre ebenfalls ein kommunaler Wahlbeamter und hätte den Status Ehrenbeamter.

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (GVRS), ist entsprechend zu ändern (TOP 7), ebenso ist die Entscheidung über die Zahl der weiteren Bürgermeister bei der Beschlussfassung der Geschäftsordnung (TOP 8 ) zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr