Wahl des zweiten Bürgermeisters/der zweiten Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Gem. Art. 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen weiteren, den zweiten Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin. Wählbar sind alle Personen, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO) in Verbindung mit Art. 39 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); wählbar ist danach jede Person, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat.
Die Wahlen haben in geheimer Abstimmung zu erfolgen (Art. 51 Abs. 3 GO). Daher wurde hierfür eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne aufgestellt.
Es wird vorgeschlagen die Wahlen vom Bürgermeister und einem Vertreter der Verwaltung durchführen zu lassen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO). Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 GO). Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 5 GO). Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein (Art. 51 Abs. 3 Satz 6 GO). Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 51 Abs. 3 Satz 7 GO).
Nach der Wahl ist der zweite Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin nochmals zu vereidigen (Art. 27 Abs. 1 KWBG).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den ersten Bürgermeister Herrn Emanuel Staffler, Herrn Hohenleitner und Frau Mang mit der Durchführung der Wahl zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr