Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Im Anschluss an die Wahl und nach Annahme der Wahl wird
der zweite Bürgermeister/die zweite Bürgermeisterin Herr/Frau ___________________

sowie
der dritte Bürgermeister/die dritte  Bürgermeisterin Herr/Frau ___________________

gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG durch den ersten Bürgermeister vereidigt.

„Ich schwöre/Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.“


Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden:

„Ich schwöre/Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“

Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr