Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder.
Die Satzung vom 19.06.2002 entspricht teilweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand (Mustersatzung) und sollte deshalb neu erlassen werden.

Beschlüsse sind zu fassen über die Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder.
In der seit 19.06.2002 gültigen Fassung der Satzung wurde in § 3 Abs. 2 eine Entschädigung von 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder des Rechnungs-prüfungsausschusses festgelegt.

Im November 2017 wurde der elektronische Sitzungsdienst „Ratsinformationssystem“ eingeführt. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, die Beschlussvorlagen mit den zum Teil umfangreichen Anlagen in Papierform an die Gemeinderatsmitglieder zu versenden.

In der neuen Satzung muss § 5 – Weitere Bürgermeister – gemäß dem gefassten Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister angepasst werden.

Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:

Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Türkenfeld erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2,  23,  32, 33,  34 Abs. 2 und 4,  35 Abs. 1 Satz 2,  40,  41,  88 und  103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S 737), folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister (§ 4), 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1)        Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgenden ständigen Ausschuss:
den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf Mitgliedern des Gemeinderats.
(2)        Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3)        Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
(1)        Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2)        Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder des Rechnungsprüfungsausschusses.
(3)        Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte auf Zeit.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 07.05.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 19.06.2002 außer Kraft.
Türkenfeld, den 07.05.2020
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Beschluss

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für Ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder des Rechnungsprüfungsausschusses.


Im Übrigen gelten die Festsetzungen der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr