Erlass einer Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Gemäß Art. 45 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung (GO) gibt sich jeder neu gewählte Gemeinderat mit Beginn der neuen Amtsperiode eine neue Geschäftsordnung.
In der Geschäftsordnung regelt der Gemeinderat die Zuständigkeiten und die Organisation der Gemeindeorgane im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die vorliegende Fassung der Geschäftsordnung orientiert sich am Muster des Bayerischen Gemeindetags. Für die Gemeinde Türkenfeld spezifische Punkte, wie bspw. die bisherige Verfahrensweise mit der Einsetzung von Ausschüssen sowie die Anlagen (Referate, Rechnungsprüfungsausschuss, Ziele der Öffentlichkeitsarbeit) wurden ergänzt bzw. aus der bislang gültigen Geschäftsordnung entnommen.
Die nun vorliegende Fassung der Geschäftsordnung greift insbesondere das Thema „Digitalisierung“ auf und legitimiert bisher schon gelebte Praktiken wie z.B. die elektronische Einladung zu Sitzungen, den Umgang mit dem Ratsinformationssystem sowie generell den Umgang mit digitalen Kanälen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die Konkretisierungen wünschenswert und wichtig, weil diese die Türen zu modernen Arbeitsweisen öffnen.

Der Entwurf der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Türkenfeld (GeschO) für die Amtszeit 2020 bis 2026 wurde allen neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt.  

Beschluss

  1. Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die besprochene Geschäftsordnung, die Gegenstand der Beratung war und Bestandteil des Beschlusses ist.

  1. Beschluss

Mit dem Erlass der Geschäftsordnung geben die Gemeinderatsmitglieder ausdrücklich ihr Einverständnis zum Erhalt der Sitzungseinladungen in elektronischer Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr