Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Schulverbands Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Gem. Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) besteht die Schulverbandsversammlung aus den Ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Verbandsräte kraft Amtes). Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Verbandsrat in die Schulverbands-versammlung. Stellt eine Gemeinde wegen Rückgangs ihrer Verbandsschüler zum Stichtag zu viele Verbandsräte, sind sie durch den Gemeinderat vor der nächsten Verbandsversammlung abzuberufen.
Aus der Gemeinde Türkenfeld besuchen – 188 - Schüler (Stichtag 1. Oktober 2019) die Verbandsschule. Somit entsendet die Gemeinde Türkenfeld zwei weitere Verbandsräte in die Schulverbandsversammlung.
Analog der Berechnung der Sitzverteilung im Rechnungsprüfungsausschuss wird vorgeschlagen, die beiden Positionen anhand des Gemeinderatswahlergebnisses zu besetzen (= CSU und Freie Wähler).
Die Verbandsräte kraft Amtes werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 KommZG).
Für die anderen Verbandsräte bestellen die entsendeten Verbandsmitglieder jeweils Stellvertreter.
Beschluss
Außer dem Ersten Bürgermeister Herrn Emanuel Staffler werden zwei weitere Verbandsräte Schulverbandsversammlung bestellt:
1.) Mitglied Werner Epp Stellvertreter: Irmgard Meißner
2.) Mitglied Bianca Epp Stellvertreter: Marco Göbel
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr