Arbeit des Gemeinderats in Zeiten von CORONA / Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 08.04.2020 mit dem Titel „Sitzungen der Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und ihrer Ausschüsse; ergänzende Hinweise"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konst. Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Konst. Sitzung des Gemeinderates 06.05.2020 ö informativ 19

Pressetaugliche Texte

Das Bayerische Innenministerium hat in zwei Schreiben (20.03. und 08.04) verschiedene Leitlinien bzgl. notwendiger Gremien-Sitzungen (für uns relevant = Gemeinderat) aufgestellt bzw. einige Klarstellungen vorgenommen. Die Notwendigkeit zur Durchführung der konstituierenden Sitzung wurde dabei unterstrichen. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass bis auf Weiteres nur die unbedingt notwendigen Gremien-Sitzungen stattfinden sollen. Um dennoch die Entscheidungsfähigkeit bei nicht-aufschiebbaren Sachverhalten sicherzustellen, werden drei Wege skizziert:

1) Dringliche Anordnung des Bürgermeisters
Seit jeher rechtlich legitimiertes Verfahren; der Bürgermeister kann Entscheidungen, die eigentlich durch den Gemeinderat zu treffen wären, mittels „dringlicher Anordnung“ treffen. Das Ratsgremium wird im Nachgang über sämtliche dringlichen Anordnungen informiert (Hintergründe, etc. => insb. auch Darlegung des Grundes der „Dringlichkeit“). 

2) Einsetzen eines sog „beschließenden Ausschusses“
Ergänzend zur dringlichen Anordnung kann der Gemeinderat verschiedene Kompetenzen an einen „beschließenden Ausschuss“ delegieren. Dieser ist vermutlich vornehmlich in größeren Kommunen ein sinnvolles Instrument, zumal längst nicht alle Kompetenzen an einen „beschließenden Ausschuss“ delegiert werden können.

3) Freiwillige Anwendung des sog. „Pairing-Verfahrens“
Dieses Mittel erscheint gerade für kleinere Kommunen sinnvoll und wurde in umliegenden Gemeinden im April bereits erfolgreich eingesetzt. Dabei verständigen sich alle im Gremium vertreten Parteien / Gruppierungen informell darauf, dass nur die Hälfte der Ratsmitglieder (entsprechend den Mehrheitsverhältnissen) an Ratssitzungen teilnimmt. Hierdurch ist sichergestellt, dass regulär zu GR-Sitzungen geladen werden kann und diese auch regulär mit entsprechender Beschluss-Kompetenz durchgeführt werden können (Anwesenheits-Quorum: Hälfte der Ratsmitglieder + 1). Ziel des Pairing-Verfahrens ist es, den räumlichen Abstand untereinander und insb. das Gebot, möglichst wenige Menschen in einem Raum zu versammeln, in den kommenden Monaten zu erfüllen. Gleichzeitig geht es darum, praktikable Lösungen für ein Weiterlaufen der Ratstätigkeit zu finden und dies auch räumlich darstellbar zu halten (z. B. Einzeltische im Linsenmann-Saal, ...). 

Datenstand vom 02.06.2020 10:43 Uhr