Beschluss über die Durchführung einer Vorstudie zur Verlagerung des Sportgeländes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 5

Pressetaugliche Texte

** Günter Hohenleitner als 1. Vorsitzender des TSV Türkenfeld e.V. wird an der Sitzung teilnehmen**

Seit Jahrzehnten ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Türkenfeld eine Verlagerung des Sportgeländes vorgesehen. Mit der Neuaufstellung des FNP Anfang 2020 hat der Gemeinderat nochmals einstimmig diese generelle Planungsabsicht bestätigt.
Konkret ist vorgesehen, die Sportflächen vom Standort „An der Kälberweide“ in die Nähe der Grund- und Mittelschule zu verlagern. Dies deckt sich auch mit den Interessen des TSV, weil am bisherigen Standort massive Investitionen zu erwarten sind.


Eine solche Verlagerung hätte mehrere Vorteile:
  1. Vorteile für den Breitensport (repräsentiert durch den TSV Türkenfeld e. V.) sowie den Schulstandort (=> „ALLES AN EINEM ORT“):
    1. Herstellung eines räumlichen Zusammenhangs zwischen der vor ca. 10 Jahren neu errichteten Turnhalle mit dem Sportangebot des TSV („Angebote an einem Standort und aus einer Hand“).
    2. Einbindung der Hartplatz-Fläche („Käfig“) in das Angebot für den Breitensport.
    3. Möglichkeit für den TSV, ein neues Vereinsheim zu errichten und damit aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen i. B. auf Raumkonzept, etc. sowie ohnehin anstehende Sanierungsbedarfe.
    4. Errichtung moderner Sporteinrichtungen (Fußball-Plätze, Tennis-Anlage, Anlage f. d. Stockschützen, …).
    5. Noch bessere Einbindung des gemeindeeigenen Hallenbades in das Sportangebot
    6. Gemeinsame Nutzung von Sportanlagen durch Schule und Breitensport.
  2. Ergänzende Vorteile im Kontext Flächennutzung im Gemeindegebiet Türkenfeld:
    1. Möglichkeit der Aufstellung eines fundierten Nach-Nutzungskonzeptes für den dann „alten“ Sportplatz.
    2. Dadurch Ermöglichung einer Innenentwicklung für die Bereiche „Wohnen“ und „Arbeiten“.
    3. Gemeinde und TSV sind Eigentümer des „alten“ Sportgeländes, was finanzielle Spielräume i. B. auf die Re-Finanzierung der Neubaukosten des Sportgeländes eröffnen wurde.

Auf Einladung von Bürgermeister Staffler fand am 12.05.2020 ein Gespräch mit dem engeren Vorstand des TSV Türkenfeld e. V. statt.
Teilnehmer seitens der Gemeinde: BGMs Staffler, Wagner, Well, W. Epp (Sportreferent)
Teilnehmer seitens des TSV Türkenfeld e. V.: G. Hohenleitner (1. Vorsitzender, H. Mader (2. Vorsitzender), Andreas Spichal (Haupt-Kassier)
Dabei wurde deutlich, dass auch der TSV großes Interesse an einer Verlagerung der Sportflächen hat.

Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Maßnahme ist eine belastbare Bewertung der finanziellen Folgen. Aus diesem Grund schlägt der Erste Bürgermeister vor, gemeinsam mit dem TSV eine Vorstudie mit externer Begleitung durchzuführen, die folgende Inhalte beleuchtet:
  1. Klärung, ob die Flächen für den möglichen „neuen Sportplatz“ grundsätzlich zur Verfügung stehen (inkl. Konditionen). => positive Grundtendenz seitens der Eigentümerfamilien erkennbar.
  2. Möglichkeiten der Nachnutzung des „alten“ Sportplatzes i. B. auf eine Misch-Nutzung „Wohnen“ und „Arbeiten“ (notwendig: Wertgutachten; grobe Einteilung der circa-Fläche in Wohnen und Arbeiten; Annahme: 2/3  1/3); ein städtebauliches Konzept muss dabei Hand-in-Hand gehen mit einem Finanzierungskonzept (sowohl vom Gesamtumfang her wie auch bzgl. des zeitlichen Ablaufs).
  3. Aufstellung einer Grobplanung für die Gestaltung der Sportfläche „neu“ (Raumbedarf, Bedarf an Sportanlagen, …) sowie entsprechender Kostenschätzungen (inkl. grober Zeitplanung).

Eigentums- und Größenverhältnisse „alter Sportplatz“ im Status quo:
  • Gemeinde Türkenfeld: 49.232m² (davon ca. 6.000m² abzuziehen f. Bereich Hundesportplatz, etc.) => rd. 43.000m²
  • TSV Türkenfeld: 7.328m² (aufgeteilt auf zwei Flurstück-Nummer) => rd. 7.400m²
  • = GESAMTFLÄCHE ALTER SPORTPLATZ STATUS QUO: rd. 50.400m²




Eigentums- und Größenverhältnisse möglicher „neuer Sportplatz“ im Status quo (ohne anteilige gemeindeeigene Flächen der Schule):
  • Gemeinde Türkenfeld: 2.000m²
  • Eigentümer A: ca. 37.000m² abzgl. ca.4.000m² Eigenbedarf (Schätzung; Rücksprache dazu ausstehend) => rd. 29.000m²
  • Eigentümer B: ca. 15.000m²
  • = GESAMTFLÄCHE MÖGLICHER NEUER SPORTPLATZ: rd. 50.000m²





Fazit Größenverhältnisse: Für die neue Sportfläche stünde theoretisch [finale Klärung mit Eigentümern ausstehend!!] ein ähnlich großes Areal zur Verfügung (vorbehaltlich Klärung Grundstücksfragen). Hinzu kommen gemeindeeigene Flächen im Umgriff der Grund- und Mittelschule, die ebenfalls der o. g. Doppelnutzung zugeführt werden könnten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Das Gremium begrüßt einhellig, dass die Realisierung des Projektes – auch auf Bitte des TSV - „Verlagerung Sportplatz“ in greifbare Nähe rückt. Zu diesem Zweck beschließt der Gemeinderat die Durchführung einer Vorstudie wie vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagen. Der Gemeinderat beauftragt den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung, einen unabhängigen Experten zu finden, der besagte Vorstudie durchführen kann [vgl. TOP im nö-Teil der Sitzung]. Eine entsprechende Beauftragung erfolgt i. R. eines weiteren GR-Beschlusses. Weitere Schritte sollen in enger Abstimmung mit dem Vorstand des TSV sowie den Grundstückseigentümern erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 08:45 Uhr