Grundsatzbeschluss zur Sperrung von gemeindlichen Feldwegen für den motorisierten (Freizeit)-Verkehr / Schutz von Natur & Landwirtschaft / Beauftragung dreier GR-Mitglieder mit der Erstellung eines entsprechenden Vorschlags


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Bereits im letzten Jahr hat der Gemeinderat einen öffentlichen Feldweg im Gemeindegebiet probeweise gesperrt, nachdem hier die Zahl des motorisierten Freizeitverkehrs (PKW, Allrad-Fahrzeug, Quads, …) deutlich zugenommen hatte. Diese probeweise Sperrung wurde mittlerweile dauerhaft eingerichtet. Bei einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Landwirtschaft am 11.05.2020 kam dieses Thema erneut zur Sprache.

Demnach ist auch an anderen Stellen im Gemeindegebiet zu beobachten, dass auf Feldwegen vermehrt motorisierter Freizeitverkehr anzutreffen ist. Kritisch muss angemerkt werden, dass einige der Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise nicht an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und so Schäden an den gemeindeeigenen Feldwegen wie auch teilweise den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entstehen. Hinzu kommt ein vermehrtes Parkaufkommen an landschaftlich reizvollen Orten wie z. B. dem Schöneberg, dem Gollenberg oder den anderen Höhenzügen. Das Parken beschränkt sich dabei nicht auf die Feldwege selbst; oft wird in landwirtschaftlichen Flächen geparkt ohne Rücksicht auf die dort angebauten Feldfrüchte.
Die beim Gespräch mit den Landwirtschaftsvertretern anwesenden Gemeindevertreter (1. Bgm. Staffler, 2. Bgm. Wagner, 3. Bgm’in Well sowie die Ratsmitglieder Meißner und S. Schneller) kamen überein, dem Gemeinderat vorzuschlagen, analog anderer Kommunen weitere ausgewählte Feldwege für den motorisierten Verkehr (Ausnahme: Land- und Forst wirtschaft sowie Anlieger) zu sperren.

Um festzulegen WO Sperrhinweise angebracht werden sollen, schlägt der Erste Bürgermeister ein zweistufiges Verfahren vor:
1)        Die zuständigen Ratsmitglieder (GRin Winkler wg. Verkehr, GRin Meißner wg. Natur und Umwelt, GR S. Schneller wg. Straßen- und Wegebau) erarbeiten ein Grobkonzept, wo Sperrschilder installiert werden sollen.
2)        Dieses Konzept soll dann mit Vertretern des Bauernverbandes sowie dem Bund Naturschutz abgestimmt werden.

Im Anschluss kann eine Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, weitere ausgewählte Feldwege für den motorisierten Verkehr (Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft sowie Anlieger) zu sperren. Das Gremium beauftragt die zuständigen Ratsmitglieder mit der Ausarbeitung eines Konzepts. Nach den Sommerferien soll über die konkreten Aufstellungsorte f. Sperrbeschilderungen entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 08:45 Uhr