Bauleitplanung, Bebauungsplan "Echinger Wegäcker" Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Teilstück der Zaun-Heckenbepflanzung durch Holzständer-Schallschutzzaun ergänzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

Die Antragsteller beabsichtigen auf ihrem Grundstück ein Teilstück der bestehenden Zaun-Heckenbepflanzung (Höhe der Hecke ca. 2,30 m) durch einen 2 Meter hohen Holzständer-Schallschutzzaun mit ansprechender Dekorseite an der Außen- und Innenseite sowie mit mehreren Pflanzabschnitten zu ersetzen.
Die sich wiederholenden Abschnitte werden mit Sträuchern/ Bäumen oder Rankpflanzen bestückt. Der bestehende Zaun mit Thuja Hecke hat eine Gesamtlänge von 36 m. In einer Länge von 17 m soll die beantragte Anpassung erfolgen.
Der geplante Schallschutzzaun soll eine Tiefe von ca. 14 cm und eine Höhe von 200 cm betragen. Die sich wiederholenden Pflanzabschnitte sind mit einer Grundfläche von 50 cm x 50 cm geplant.
Die Grundkonstruktion erfolgt mit einem 10 cm x 6 cm Holzrahmen, außen abgedeckt mit einem dunklen vandalensicheren Gewebe. Als Abschluss halbrund stehende Stab-Hölzer in Abständen von ca. 10 cm. Die Füllung erfolgt mittels schallabsorbierender Steinwolle. Es wird eine Schallminderung von ca. 36 dB angestrebt.

Ein Lageplan, Skizzen des Vorhabens mit Baubeschreibung sowie Fotos befinden sich im Anhang der Beschlussvorlage.
 
Im Bebauungsplan in Festsetzung A 4.2 sind Einfriedungen nur bis maximal 1,20 m Höhe zulässig. Somit ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ erforderlich.

Die Antragsteller begründen ihren Antrag folgendermaßen siehe Anhang
Auszug davon: „
  • Die vorhandene Hecke hatte bereits vor Erstellung des BPlanes 2016 eine Höhe von ca. 230 cm. Diverse Grundstücke entlang der Beurer Straße sind mit einer Thuja-Hecke (höhe Bestand über 220 cm) eingefriedet.
  • Festsetzung B 10: Im Rahmen der Planung von Einzelvorhaben ist darauf zu achten, dass gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. Dies ist auch Gegenstand der Prüfung von Baumaßnahmen gemäß § 34 BauGB.
  • Schutzbedürftige Räume von z.B. Schlafzimmern, Kinderzimmern und Wohnräumen sind so zu orientieren, dass die Immissionswerte durch den BPlan einwirkende Geräusche auf ein Mindestmaß vermindert werden können….
  • Genau das ist der Grund dieser Maßnahme, die erheblich angestiegenen Immissionswerte (Lärm) etwas zu mindern.
  • Unsere Wohn- Schlaf- und Kinderzimmer liegen in diesem geplanten Bereich.
  • Die stetige Zunahme des Straßenlärms, in Verbindung der Kreuzung zum Gewerbegebiet mit laufend anfahrenden Fahrzeugen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
  • Bei der Sanierung der Beurer Straße wurde der Kreuzungspunkt (Kreuzstraße) genau zu Ungunsten unseres Anwesens verlegt. Dies steigerte die Lärmbelästigung zusätzlich stark.
  • Eine Eintunnelung der Straße ist hier nicht zu befürchten, der Abschnitt dieser Maßnahme ist im Verhältnis zur Länge der Hecke geringfügig. Eine Bebauung gegenüber ist durch die Kreuzung nicht zu befürchten.



Stellungnahme der Verwaltung:

Das Grundstück FlNr. 233 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“ der Gemeinde Türkenfeld vom 26.10.2016.

Die Errichtung einer Einfriedung bis 2 m Höhe ist gem. Art. 57 Abs. (1) Nr. 7. a) BayBO verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche qualifizierte Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“.

Der geplante Schallschutzzaun widerspricht der BPlan-Festsetzung A. 4.2 bezüglich der Höhe von Einfriedungen bis max. 1,20 m Höhe.

Gegen die Errichtung des Schallschutzzaunes in dem beantragten Teilbereich bestehen keine Bedenken, weil auch bei angrenzenden Grundstücken entlang der Beurer Straße vergleichbare Holzeinfriedungen als Wegebegrenzung bestehen. Siehe Foto im Anhang.
Bei der vorbeiführenden FFB 3 handelt es sich um eine vielbefahrene Kreisstraße. Das Interesse, sich in den Wohn- und Schlafräumen sowie im Garten davor zu schützen, ist verständlich. Die Situation an der Kreisstraße ist ein besondere. Die Schutzbedürftigkeit der Anwohner vor Lärm ist dort in besonderer Weise gegeben. Durch die Pflanzabschnitte ist eine Begrünung sichergestellt.


Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die isolierte Befreiung von der Festsetzung A 4.2 des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ zur Errichtung eines Schallschutzzaunes (inklusive Sockel) mit 2 Metern Höhe auf einer Länge von 17 Metern.

Grundlage für die Zustimmung ist die besondere Lage des Grundstücks direkt gegenüber einer vielbefahrenen Kreuzung (Verkehr Wertstoffhof, etc.) sowie das damit verbundene Abbremsen und Anfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.07.2020 08:45 Uhr