Neukalkulation der Gebühren für Kindergarten und Kinderkrippe (Pfiffikus & Sumsemann) zum 01.09.2020 // Beschluss über die Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 5

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 sowie der Klausur für den neugewählten Gemeinderat wurde bereits signalisiert, dass eine Neukalkulation der Gebühren für Kinderkrippe und Kindergärten notwendig ist. Einen entsprechenden Hinweis hat auch die überörtliche Rechnungsprüfung zu Tage gefördert, die die Gemeinde hier zum Handeln zwingt. Ebenfalls wurden im Vorfeld der heutigen Sitzung die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Einrichtungen Pfiffikus und Sumsemann sowie der zuständige Referent, GR Griek, eingebunden.

Warum die Anpassung?
Die Gemeinde Türkenfeld legt seit jeher großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausstattung ihrer Kinderbetreuungseinrichtungen. Dies gilt sowohl für bauliche Belange wie auch die personelle Ausstattung der für unsere jüngsten Gemeindebürgerinnen und –bürger so wichtigen Einrichtungen. In den letzten Jahren wurde eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte über den „Wert“ der Arbeit im sozialen Umfeld geführt. In der Folge kamen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Seite überein, durch spürbare Lohn- und Gehaltssteigerungen ein Zeichen zu setzen und derartige Berufsfelder dadurch attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig hat der Freistaat Bayern beschlossen, Eltern deutlich zu entlasten und durch staatliche Zuschüsse im Kindergarten-Bereich sowie teilweise im Umfeld der Kinderkrippe für Entlastungen zu sorgen.

Anders als in anderen Kommunen ist die Kinderbetreuung in Türkenfeld nicht an einen Dienstleister (kirchlich oder privat) vergeben. An diesem Modell soll festgehalten werden, weil die Gemeinde nur so direkten Einfluss auf die Qualität des Angebots nehmen kann. Hinzu kommt die Facette der Investitionen in die Einrichtungen: Angefangen bei klassischen Schönheitsreparaturen an den Gebäuden über den Regel-Unterhalt bis hin zu gezielten Investitionen: All diese Dinge sind durch den Verzicht auf ein Träger-Modell deutlich zielgerichteter möglich.

Das mit dem Betrieb von Sumsemann und Pfiffikus einhergehende Defizit ist aufgrund der o. g. Faktoren in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Lt. Haushaltsplan 2020 liegt das Defizit (verglichen mit den Jahren 2017 - 2019) um rund 180.000 EUR höher (= Defizit-Steigerung von knapp -540.000 EUR – Durchschnitt der Jahre 2017-2019 -  auf ca. -720.000 EUR in 2020).

Ebenso wurde in den vergangenen Jahren die staatliche Zuschuss-Struktur verändert bzw. wurden ergänzende Zuschüsse für Eltern eingeführt, die entweder an die Eltern direkt ausbezahlt werden oder indirekt an die Gemeinde fließen und so die Beitrags-Struktur entlasten (siehe Grafiken).
Wie setzen sich Einnahmen und Ausgaben aktuell zusammen?

Grafik – Zusammensetzung der AUSGABEN (retrospektive Betrachtung der letzten Jahre)




Grafik – Zusammensetzung der EINNAHMEN (retrospektive Betrachtung der letzten Jahre)



Das durch die Gemeinde zu tragende Defizit (Einnahmen ./. Ausgaben) beläuft sich damit auf:
2020                        ca. 720.000 €
2017-2019                ca. 540.000 €




Wie sollen die Elternbeiträge in Zukunft gestaltet sein (ab 01.09.2020)?

Die Neukalkulation hat folgenden Vorschlag für eine Neugestaltung der Gebühren ergeben:

Kinderkrippe (2 Gruppen á 12 Kinder im KiHa Pfiffikus)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
Elternbeitrag NEU
In Klammern ()  = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss)



abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
180 €
200 € (100 €)
pauschal 100 EUR;
wird direkt seitens des Staates an die Eltern ausbezahlt (Antrag muss selbst gestellt werden)
4-5
225 €
250 € (150 €)

5-6
270 €
300 € (200 €)

6-7
315 €
350 € (250 €)

7-8
360 €
400 € (300 €)

8-9
405 €
450 € (350 €)

> 9
440 €
490 € (390 €)



Kindergärten (inkl. Integrations-Kindergarten-Gruppen)
(3 Regelgruppen á 25 Kinder im KiHa Pfiffikus, 1 Regelgruppe mit 25 Kindern im KiGa Sumsemann, 2 Integrationsgruppen á 15 Kinder im KiGa Sumsemann)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss)
Elternbeitrag NEU
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss)


abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
Nicht buchbar
Nicht buchbar
pauschal 100 EUR;
wird seitens des Staates direkt an die Gemeinde bezahlt und verrechnet mit den vorgenannten Gebühren
4-5
115 €    (15 €)
125 €    (25 €)

5-6
135 €    (35 €)
150 €    (50 €)

6-7
160 €    (60 €)
175 €    (75 €)

7-8
180 €    (80 €)
200 €    (100 €)

8-9
205 €  (105 €)
225 €    (125 €)

> 9
220 €  (120 €)
245 €    (145 €)


In der Gebührensatzung ist eine Ermäßigung für Geschwisterkinder festgelegt. So ermäßigt sich die Gebühr für jedes weitere Kind um 40% bzw. um 40% der um den Elternbeitrag verminderten Gebühr.

Es wird vorgeschlagen die Geschwister-Ermäßigung neu festzulegen:

Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder die Kindertageseinrichtung, so ermäßigt sich der Gebührensatz
  1. für jedes weitere Kind in einer Regelgruppe um 15€
  2. für jedes weitere Kind in der Kinderkrippe um  30 €


Wie stehen wir im Vergleich zu anderen Kommunen?

Im Vergleich der Kindergartengebühren mit den umliegenden Einrichtungen (kommunale, kirchliche oder private Trägerschaft) liegt die Gemeinde Türkenfeld im oberen Mittelfeld. Allerdings kommen bei vielen Einrichtungen zur Monatsgebühr weitere Kosten zwischen 5 und 12 € (Spiel- und Bastelgeld, Getränkegeld, Wickelpauschale) hinzu, die in unserer Gemeinde bislang nicht erhoben wurden und auch zukünftig nicht erhoben werden sollen. Die Ermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich bei allen Einrichtungen unterschiedlich dar; teils gar keine Ermäßigung, teils zwischen 10 und 30 € für jedes Geschwisterkind oder prozentual bis zu 20% Ermäßigung. Ausgewählte Einrichtungen erhöhen die Gebühren um 50%, wenn ein unter 3jähriges Kind eine Regelgruppe besucht, was bei uns ebenfalls nicht der Fall ist.

Hinweis: Das von Vielen mittlerweile bezogene warme Mittagessen wird zum Selbstkostenpreis abgerechnet. Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung trägt die Gemeinde bzw. fließen teilweise in die Gebührenkalkulation ein.

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Zur Umsetzung der angepassten Kindergartengebühren ist die Änderung der Gebührensatzung notwendig.
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.09.2019

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS, 2020-1-1-I) in Verbindung mit Art. 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.09.2019.


§ 1
Zu § 4 Abs. 3  - Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Für die Betreuungsarten werden folgende Sätze festgesetzt:
a)        Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
125,00 €
5 – 6 Std.
150,00 €
6 – 7 Std.
175,00 €
7 – 8 Std.
200,00 €
8 – 9 Std.
225,00 €
Über 9 Std.
245,00 €

b) Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
200,00 €
4 – 5 Std.
250,00 €
5 – 6 Std.
300,00 €
6 – 7 Std.
350,00 €
7 – 8 Std.
400,00 €
8 – 9 Std.
450,00 €
Über 9 Std.
490,00 €


§ 2
Zu § 4 Abs. 5   -  Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(4) Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder die Kindertageseinrichtung, so ermäßigt sich der Gebührensatz
c) für jedes weitere Kind in einer Regelgruppe um 15 €
d) für jedes weitere Kind in der Kinderkrippe um 30 €


§ 3        Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. September 2020 in Kraft.

Beschluss 1

1.)
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Neukalkulation die Kindergartengebühren wie im Sachvortrag dargestellt anzupassen.

Kindergarten und Integrationsbetreuung:
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
125,00 €
5 – 6 Std.
150,00 €
6 – 7 Std.
175,00 €
7 – 8 Std.
200,00 €
8 – 9 Std.
225,00 €
Über 9 Std.
245,00 €

Kinderkrippe:
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
200,00 €
4 – 5 Std.
250,00 €
5 – 6 Std.
300,00 €
6 – 7 Std.
350,00 €
7 – 8 Std.
400,00 €
8 – 9 Std.
450,00 €
Über 9 Std.
490,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld zum 01.09.2020 wie im Sachvortrag dargestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 17:12 Uhr