Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld / hier: Beitrittsbeschluss sowie Beschluss über die 1. Änderung des FNP mit dem Ziel, den seitens des Landratsamtes Fürstenfeldbruck artikulierten Hinweisen und Einschränkungen nachzukommen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 22.07.2020 | ö | 11 |
Pressetaugliche Texte
Rechtlich sollte der Gemeinderat den Auflagen aus der Genehmigung beitreten (sog. Beitrittsbeschluss) und sie somit akzeptieren. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat hierfür eine neue Entwurfsfassung (Fassungsdatum 22.07.2020) erstellt, in der die Anregungen und Auflagen aus der Genehmigung soweit möglich vollzogen sind. Das Landratsamt hat diese Entwurfsfassung im Vorfeld der Gemeinderats-Sitzung digital zur Durchsicht erhalten. Die Rückmeldung aus dieser Beteiligung kann in der Gemeinderats-Sitzung vorgetragen werden.
Die Anpassungen umfassen folgende Punkte:
Das Landratsamt hat in der Genehmigung gefordert zukünftig nur noch gewerbliche Bauflächen (G) darzustellen. Da hierdurch der Planungswillen der Gemeinde nur unzureichend Ausdruck findet, erfolgt nach erneuter Abstimmung mit dem Landratsamt die Darstellung von Gewerbegebieten (GE).
Das Landratsamt hat zudem sachliche Teile aus der Genehmigung herausgenommen, deren Umsetzung ein gesondertes Verfahren erforderlich machen. In der Genehmigung wird die Auffassung vertreten, dass allgemeine Ziele des Regionalplans im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch die Gemeinde für das Gemeindegebiet konkretisiert hätten werden müssen. Da dies nicht erfolgt sei, solle die Planung in einem getrennten Verfahren diesbezüglich qualifiziert werden. Es handelt sich dabei um:
Der bisher rechtsgültige Flächennutzungsplan hat strahlenartig verlaufende Heckenpflanzungen um den Hauptort dargestellt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des nun vorliegenden Flächennutzungsplans wurden diese damals eingezeichneten Pflanzungen mit der tatsächlichen Situation vor Ort abgeglichen. In den Fällen, in denen diese Pflanzungen nicht umgesetzt wurden, wurde seitens der Landschaftsplanung beschlossen, diese aus dem FNP-Entwurf zu streichen, da der FNP für die durch diese Darstellung adressierten privaten Grundeigentümer keine Verbindlichkeit aufweist. Das Landratsamt sieht darin einen Rückschritt und fordert wieder weitere lineare Biotopverbundstrukturen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Aus Sicht des Landratsamtes soll eine Kulisse zum Schutz und Entwicklung von Auen und Moorböden als Planzeichen in den Flächennutzungsplan übernommen und konkretisiert werden. Im Rahmen der Planerstellung hatte die Gemeinde sich auf den Standpunkt gestellt, dass auch ohne eine solche Kulisse Moorböden geschützt seien und deswegen eine Darstellung redundant sei. Da sich dieser Schutz jedoch nur auf gewisse Handlungen der Landwirtschaft beschränke sei aus Sicht des Landratsamtes eine Darstellung dennoch sinnvoll.
Nicht durch die Regionalplanung begründet ist die Forderung, die Ortsrandeingrünungen zu ergänzen. Sie wurde auch nur als „Hinweis“ und nicht als „Einschränkung“ vorgetragen. Analog zum oben dargelegten Vorgehen bzgl. der Heckenpflanzungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens jene Ortsrandeingrünungen aus dem bisher rechtsgültigen Flächennutzungsplan nicht übernommen, die in den letzten 35 Jahren nicht umgesetzt wurden. Im Gegenzug hat die Gemeinde die Eingrünungen auf jene Flächen konzentriert, auf die sie einen Zugriff hat, da sie zur Entwicklung noch einer Bebauungsplanung benötigen. Auch hierin sieht das Landratsamt einen planerischen Rückschritt, der korrigiert werden solle.
Der Planfertiger würde sich auf die kritisierten Punkte konzentrieren und die Bestandsaufnahme würde entsprechend in reduziertem Umfang erfolgen. Es handelt sich um ein vergleichsweise schlankes und kostengünstiges Vorgehen. Das Landratsamt hat in Aussicht gestellt, dass sogar die Verfahrensvereinfachungen nach § 13 BauGB genutzt werden könnten. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Die beschriebenen Themen werden zum Anlass genommen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Gemeindegebiet sowie den Zustand von Natur und Landschaft zu untersuchen und auf dieser Grundlage Ziele und Maßnahmen herauszuarbeiten. Im Ergebnis könnten z.B. die Zielsetzungen für Freiflächen im/am Siedlungsgebiet diskutiert und konkretisiert werden. Unter anderem könnte auch das aktuelle Thema (Nah-)Erholungsqualität und -nutzung in diesem Rahmen vertieft untersucht und bearbeitet werden. Es handelt sich dabei um eine aufwendigere Planungsaufgabe, die entsprechende Ressourcen bindet.
Gemäß § 11 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Landschaftspläne „aufzustellen, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.“ Die Frage nach der Erforderlichkeit wurde im Sinne des sparsamen Umgangs mit kommunalen Ressourcen in der Vergangenheit verneint. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum München weist darauf hin, dass eine ordentliche Landschaftsplanung mit einem Mehrwert für die Gemeinde verbunden wäre. Für die Umsetzung der Auflagen aus der Genehmigung ist sie jedoch nicht zwingend erforderlich.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, den Einschränkungen, Auflagen und Hinweisen der im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Fürstenfeldbruck genannten Punkte I, II und III nachzukommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Landschaftsplanes, der auf dem Wege der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesen integriert werden soll. Die Einschränkungen und Hinweisen aus dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (insb. Ziffer 1: ausgenommene sachlichen Teile und Ziffer 3: Ortsrandeingrünungen) werden diesbezüglich als Anlass genommen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Gemeindegebiet sowie den Zustand von Natur und Landschaft zu untersuchen und auf dieser Grundlage Ziele und Maßnahmen herauszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17