Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Eching, 9. Änderung BP Steinäcker, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö beschließend 18

Pressetaugliche Texte

Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Es wird ausschließlich der Bauraum der vorhandenen Garage an die nördliche Grundstücksgrenze verschoben und der Bauraum für das Hauptgebäude um die Fläche der bisherigen Garage erweitert.

Die Gemeinde Türkenfeld wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Nachbargemeinde beteiligt.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat bringt an der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinäcker“ der Gemeinde Eching keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 17:12 Uhr