Antrag auf Baugenehmigung; Erweiterung des bestehenden Balkons und Errichtung einer Stahlaußentreppe Fl. Nr. 290/0 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2020 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 290 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan als Grünfläche, Spielfläche und Bolzplatz ausgewiesen.

Der Bauherr beabsichtigt, den bestehenden Balkon (10,65 m²) auf der Südseite des Gebäudes um einen 4,02 m x 10,01 m großen Balkon (38,27 m²) zu erweitern. Der neue Balkon soll über eine ebenfalls neu zu errichtende Stahlaußentreppe begehbar sein.


Nachrichtlich: Ob dieses Vorhaben realisiert wird, hängt vom weiteren Fortgang der Planungen zur „Verlagerung Sportplatz“ ab.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Balkons und Errichtung einer Stahlaußentreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 290/0 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 11:29 Uhr