Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Zweifamilienhauses, Fl. Nr. 224/1 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2020 ö beschließend 13
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Das verfahrensbetroffene Grundstück Fl. Nr. 224/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Das bestehende Wohnhaus wird beseitigt. An Stelle dessen soll ein Gebäude mit einer Grundfläche von 9,99 x 8,99 m (Anbau 5,99 m x 5,00 m) errichtet werden. Die geplante Wandhöhe liegt bei 6,20 m. Die Firsthöhe bei 7,46 m. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 21° erhalten. Auf dem Grundstück sind drei Stellplätze vorgesehen wovon sich einer im bestehenden Garagengebäude befindet.

Das Vorhaben hält die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ ein.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 224/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 11:29 Uhr