Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Malerwinkel" für das Grundstück Fl. Nr. 164/12 Gemarkung Zankenhausen, Errichtung einer Einzelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.09.2020 ö 14

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 164/12 Gemarkung Zankenhausen liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“.

Der Bauherr plant die Errichtung einer 5,50 x 4,50 m großen Einfachgarage im nördlichen Bereich des Grundstücks. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Rahmen der Gesamtgenehmigung des Objektes eine Garage genehmigt wurde. Die ursprünglich genehmigte Garage sieht eine direkte Zufahrt von der Straße her kommend vor - in einem Abstand zur Straße von 4,52 Meter. Die heute erbetene isolierte Befreiung sieht eine Garage in drei Metern Entfernung zur Straße vor. Die Zufahrt erfolgt verschwenkt (östlich der Grundstücksgrenze).

Grundsätzlich sieht der Bebauungsplan im angefragten Bereich kein Baufenster vor. Das Baufenster im Bebauungsplan beginnt im Abstand von 6 m zur Straße.

Um das Vorhaben verwirklichen zu dürfen,  ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen in Bezug auf die Baugrenzen erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ zur Errichtung einer Einfachgarage außerhalb des Baufensters behandelt. Die isolierte Befreiung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 11:29 Uhr