Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld am Wettbewerb zur Förderung von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses von Juli 2017 wird seit Herbst 2018 die Einrichtung von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck vorangetrieben. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines attraktiven Alternativangebots zum eigenen Kraftfahrzeug um Staus, Parkplatzprobleme, Abgas- sowie Lärmemissionen zu reduzieren.
Damit dies erreicht wird sind ein zusammenhängendes Stationsnetz sowie Einheitlichkeit bei Aus-stattung und Buchung erforderlich. Insellösungen in einzelnen Kommunen behindern ein nutzer-freundliches, zukunftsfähiges System. Sie treten in Konkurrenz zu bestehenden ÖPNV-Strukturen.

In der Vergangenheit bereits hat eine Standort-Ermittlung stattgefunden, die folgende Komponenten für das Gemeindegebiet von Türkenfeld vorsieht:











Im Sinne der vollständigen Transparenz muss auf Folgendes hingewiesen werden:
Mit der Teilnahme am Wettbewerb (= Inhalt des heutigen Beschlusses) geht eine Umsetzungsverpflichtung für die Gemeinde einher, sofern der Förderwettbewerb positiv endet. Förderquoten von 75-80% waren dabei in der Vergangenheit üblich. Der heute nicht kalkulierbare Restbetrag wäre durch die Gemeinde zu tragen. Das finanzielle Risiko ist insofern eingeschränkt, weil Carsharing aufgrund der Wettbewerbsstatuten nicht Teil der aktuellen Ausschreibung ist [Rücksprache zwischen Bgm. Staffler und Hr. Imkeller LRA].

Bzgl. der Standorte „S-Bahnhof Türkenfeld“ und „Schule“ muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund möglicher anstehender Projekte (Stw. Ausbau Bahnhofstr. II sowie Verlagerung Sportplatz) ggf. im Laufe des Verfahrens die exakte Situierung der Standorte nochmals anzupassen ist.

Hintergrundinformationen:

Um ein System mit Integrationsfähigkeit in den Verkehrs- und Tarifverbund MVV sicherzustellen und so ein möglichst hindernisarmes, nutzerfreundliches Angebot zu schaffen, wird beim Thema Bikesharing (Leihrad) eine Zusammenarbeit mit dem in der Region etablierten System „MVG Rad“ über eine Zweckvereinbarung mit der Stadt München angestrebt. Eine entsprechende Zweckvereinbarung wurde in den vergangenen Monaten durch das Landratsamt zusammen mit MVG und Stadt München vorbereitet. Finalisiert wird diese vor der Bestellung der Bikesharing-Infrastruktur.
Für Einheitlichkeit beim Carsharing sollen gemeinsame Standards sorgen. Hierzu wurde durch das Landratsamt im Januar 2020 ein Kriterienkatalog zur Vergabe von Carsharingdienstleistungen an alle beteiligten Städte und Gemeinden herausgegeben. Um die Vergabe der Kommunen möglichst einfach und verbundkompatibel zu gestalten, konnte seither die Möglichkeit erarbeitet werden, die Organisation zentral über den MVV für alle Kommunen zusammen abwickeln zu lassen.
Umgesetzt werden soll die Integration der Mobilitätsstationsangebote in den Verkehrsverbund insbesondere auf den Ebenen gemeinsames Erscheinungsbild, digitale Auskunft, Buchung und Abrechnung. Durch die Initiative des Landkreises Fürstenfeldbruck wird ein neues, für den gesamten MVV gültiges Gestaltungskonzept von Mobilitätsstationen entwickelt. Sichtbarstes Element dieses Prozesses wird die momentan in der Entwicklung befindliche Mobilitätsstationsstele sein.
Für die Finanzierung der Mobilitätsstationen durch die schon am Projekt beteiligten Kommunen Fürstenfeldbruck, Germering, Grafrath, Gröbenzell, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Olching, Puchheim, Türkenfeld und weitere Interessenten wird eine Förderung angestrebt. Hierzu fanden intensive Gespräche zwischen Landratsamt und Fördermittelgebern statt.
Anpassungen in der Projektplanung aufgrund einer Förderentscheidung
In den Gesprächen bezüglich der Förderung des Mobilitätsstationsprojekts stellte der Fördermittelgeber neue Bedingungen zur bereits zuvor abgestimmten Unterstützung des Radverleihsystems als Teil der Mobilitätsstationen auf. Entgegen der geplanten Einführung von „MVG Rad“ als vollumfänglicher Dienstleistung, bei der die Städte und Gemeinden lediglich die finanziellen Mittel sowie die Grundstücke für den Aufbau und den Betrieb des Bikesharings zur Verfügung stellen müssen, sollte nun ein System eingerichtet werden, bei dem die Verantwortung für die Infrastruktur bei der Kommune liegt. Die Infrastruktur sollte auf keinen Anbieter zugeschnitten sein.
Diese Bedingung macht eine finanzielle Unterstützung des Bikesharing-Angebots mittels der ursprünglich angedachten Förderung praktisch nicht umsetzbar. Erstens betreibt jeder Anbieter sein eigenes System mit Abstellanlage und Rädern, die nicht mit der Infrastruktur (inkl. Hintergrundsystem) anderer Anbieter kompatibel ist. Zweitens wären die Angebotssicherheit und die Verteilung einzelner Räder zwischen den Stationen nicht gewährleistet. Drittens wäre die Organisation von Verteilung, Hintergrundsystem usw. eine kaum zu bewältigende Aufgabe für die kommunale Verwaltung. Zuletzt wäre bei einer Einhaltung der Vorgaben eine Zusammenarbeit mit dem gewünschten „MVG Rad“ und damit eine Kompatibilität mit den Nachbargebietskörperschaften (Stadt München, Landkreis München, zukünftig Dachau und Landkreis Starnberg) ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen hat sich das Landratsamt bereits um alternative Umsetzungsmöglichkeiten bemüht. Es gibt zwei potentielle Wege:
  • Der erste ist die Option des Aufbaus der Mobilitätsstationen ohne öffentliche Förderung für den kostenintensiven Bestandteil Radverleih (inkl. Stele, Abstellmodule und Räder).
  • Der zweite ist das Projekt im Rahmen eines Förderwettbewerbs anzumelden und dabei auf einen Zuschlag zu setzen. Wie bei den meisten Förderprogrammen kann dafür bis zur letztendlichen Entscheidung des Fördermittelgebers keine Garantie gegeben werden.
Zurzeit existieren zwei alternative Wettbewerbe auf Bundesebene, die für das Landkreisprojekt in Frage kommen. Bei einem positiven Bescheid sind Zuschüsse für die Elemente Bikesharing (ausgenommen Betriebskosten) sowie Abstellanlagen für Privaträder in Höhe von bis zu 75 % bzw. 80 %, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 % bzw. 100 % möglich. Eine finanzielle Unterstützung des Aufbaus der Carsharingbeschilderung ist nicht vorgesehen, eine Kombination mit anderen Förderungen des Bundes ist ebenso nicht zulässig. Aufgrund der erhöhten Fördersätze (beim bisherigen Programm wurde von 40 %, 60 % bei finanzschwachen Kommunen ausgegangen) ist die Option für die Projektteilnehmer dennoch sehr attraktiv.
Die Wettbewerbe laufen in einem zweistufigen Verfahren ab, bei dem zunächst eine Interessensbekundung zum Förderwettbewerb mit genauen Angaben zu Kosten und Stationen eingereicht wird. Die Interessensbekundung wird zentral über das Landratsamt für alle beteiligten Kommunen verfasst. Nach dem Einreichen der Interessensbekundung prüft der Fördermittelgeber die Eignung des Projekts für den Wettbewerb. Hält der Fördermittelgeber das Projekt für geeignet, fordert keine Nachbesserungen bzw. sind die Nachbesserungen erfolgt, kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden. Im Wettbewerbsverfahren werden dann Projekte ausgewählt, die eine Förderung erhalten. Aufgrund des aufwändigen Verfahrens ist eine Realisierung der ersten Mobilitätsstationen in der zweiten Jahreshälfte 2022 möglich.
Um die Chancen für einen Zuschlag im Wettbewerbsverfahren zu erhöhen, rät das Landratsamt dazu, Abstellanlagen für Privatfahrräder beim Aufbau der Stationen nicht zu vernachlässigen. Diese sollten in ausreichender Zahl eingeplant werden und den Standards von ADFC bzw. FGSV entsprechen. Außerdem ist bei diesen die Berücksichtigung neuer Anforderungen wichtig: insbesondere die Einplanung von größeren Stellflächen für Lastenräder, Fahrradreparatur-Stationen, Pumpen, E-Radlademöglichkeiten oder ähnliches können gute, einfach umsetzbare Lösungen darstellen. Um Kostenersparnisse durch größere Bestellungen zu erzielen und eine gewisse Einheitlichkeit einzuhalten, bietet sich der Zusammenschluss mehrerer Kommunen an, die das Landratsamt gerne koordiniert. Bitte machen Sie sich hierzu Gedanken, insb. auch zum erhöhten Platzbedarf.
Entscheidungen auf kommunaler Ebene
Um die nächsten Schritte hin zum Aufbau der Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck einzuleiten, benötigt die Koordinationsstelle im Landratsamt von jeder Stadt / Gemeinde eine Rückmeldung dazu, ob sie sich zusammen mit den anderen beteiligten Landkreiskommunen am Förderwettbewerb beteiligen möchte. Um genügend Zeit für den zweistufigen Förderprozess zu haben, wird um zeitnahe Rückmeldung, spätestens aber bis 02.11.2020, gebeten. Auch zu den Grundstücksfragen, Abstellanlagen für Privaträder und zum Finanzbedarf wird bis zum genannten Zeitpunkt eine Einschätzung benötigt. Ob und inwiefern eine nochmalige Befassung oder Information der Gremien zu dem Thema gewünscht ist, obliegt der Entscheidung der Stadt / Gemeinde.


FAZIT AUS SICHT DER VERWALTUNG:
Mobilitätsstationen – egal ob für Fahrrad, Car-Sharing, … - können nur funktionieren, wenn  gemeindeübergreifend gedacht und gehandelt wird. Allein der Betrieb sowie die Buchung der einzelnen Verkehrsmittel muss standardisiert und für die Bürger einfach gehalten werden (MVV-weiter Ansatz). Dieser Anspruch wird nur erreicht, wenn miteinander gehandelt wird. Insofern empfiehlt die Verwaltung, am landkreisweit angelegten Wettbewerb teilzunehmen.

Der komplette Schriftverkehr zwischen dem LRA und der Gemeinde zu diesem Thema wurde im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld beteiligt sich am Projekt zum Aufbau von Mobilitätsstationen unter Federführung des Landratsamts und stimmt der Anmeldung der in der Gemeinde geplanten Stationen im Rahmen eines Förderwettbewerbs zu. Die angemeldeten Stationen sind unter Vorbehalt eines positiven Förderbescheids zu errichten. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind für die Jahre 2022ff einzustellen.
Bzgl. der Standorte „S-Bahnhof Türkenfeld“ und „Schule“ muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund möglicher anstehender Projekte (Stw. Ausbau Bahnhofstr. II sowie Verlagerung Sportplatz) ggf. im Laufe des Verfahrens die exakte Situierung der Standorte nochmals anzupassen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 10:03 Uhr