Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / hier: Kenntnisnahme der Bundes-Förderung sowie Beauftragung der Verwaltung mit der Suche nach einem geeigneten Planungsbüro


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Bereits im Jahr 2018 wurde durch die Gemeinde Türkenfeld ein Antrag auf Förderung der Schwimmbad-Sanierung gestellt. Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss fiel am 05.12.2018 einstimmig. Hintergrund für den Antrag war und ist ein massiver Sanierungsbedarf des in den 70er Jahren errichteten Hallenbades.

Wie die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler der Gemeinde am 09.09.2020 mitteilte, hat der Haushalts-Ausschuss des Bundestags beschlossen, die Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades mit bis zu 1,54 Mio. EUR zu fördern. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, die im Rahmen des Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 bereitgestellt werden.

Die Rahmen-Förderbedingungen gestalten sich vsl. wie folgt (Details werden ergänzt, sobald der Förderbescheid vorliegt).
A)        Abruf der Fördermittel muss bis Ende 2023 erfolgen (= Ende der Baumaßnahmen).
B)        Der Fördersatz beträgt vsl. 45% (exakter Wert folgt).
Hierzu ist folgende Beispielrechnung anzustellen:
1,54 Mio. EUR Bundesmittel => 45%  => entsprechend max. Gesamt-Investition von  3,42 Mio. EUR (Differenz zwischen Bundesförderung und maximaler Gesamt-Investition ist durch die Gemeinde zu tragen; weitere Co-Förderungen in Klärung). Evtl. ergeben sich durch bürgerschaftliches Engagement weitere Co-Finanzierungsquellen.

Mit Stellung des Förderantrags wurde eine erste Grob-Kostenschätzung für den Sanierungsbedarf erhoben. Details hierzu wurden den GR-Mitgliedern via RIS bereitgestellt.

Festzuhalten ist, dass die Sanierung des Bades eine Herkulesaufgabe für die Gemeinde darstellt. Dennoch: Erst durch die nun zugesagten 1,5 Mio. EUR an Bundesmitteln rückt diese überhaupt in greifbare Nähe. Der Erhalt des Bades war parteiübergreifend als Ziel definiert

Die Verwaltung schlägt vor, in einem nächsten Schritt einen sachkundigen Generalplaner zu suchen, der die Gemeinde bei der Planung sowie beim Abruf der Fördermittel ganzheitlich unterstützt. Nur so scheint der Zeitplan „Abschluss der Arbeiten bis Ende 2023“ angesichts der parallel laufenden Projekte zu schaffen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bestätigt den GR-Beschluss vom 05.12.2018 und die darin festgeschriebene Absicht, das Türkenfelder Schwimmbad zu erhalten und einer Generalsanierung zu unterziehen.
  2. Der Gemeinderat begrüßt die zugesagte Bundes-Förderung in Höhe von 1,54 Mio. EUR
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen geeigneten Generalplaner zu suchen und dem Gemeinderat vorzuschlagen.
Der Gemeinderat beschließt, entsprechende Mittel (Zuschuss wie auch Ausgaben)  in die Finanzplanung 2021 ff einzustellen. Dies muss im Zuge eine Gesamtschau geschehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 10:03 Uhr