Hundesteuersatzung - Neuerlass aufgrund Veröffentlichung einer neuen Muster-Vorgabe der Satzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Mit Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, Sport und Integration eine neue amtliche Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer bekannt gemacht. Die vorangegangene amtliche Mustersatzung stammt aus dem Jahr 1980 und wurde lange Jahre von Frau Dr. Thimet (Bay.Gemeindetag) aktualisiert. Die zentralen Aktualisierungspunkte (Besteuerung des Haltens vom Kampfhunden, Hundehaltung in Einöden und Weilern, Züchtersteuer) sind nunmehr auch in der amtlichen Mustersatzung umgesetzt.
Die Satzung der Gemeinde Türkenfeld wurde im Jahr 2011 aktualisiert. Um nun einen einheitlichen, der Mustersatzung entsprechenden Stand zu erreichen, soll die Hundesteuersatzung neu erlassen werden.
Steuermaßstab und Steuersatz sind von der neuen Satzung nicht betroffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Hundesteuersatzung nach Maßgabe des amtlichen Musters des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und Integration neu zu erlassen. Die Hundesteuersatzung tritt am 01.11.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 12.05.2011 tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2020 10:03 Uhr