Errichtung einer Gewerbehalle mit 3 Wohnungen auf Fl. Nr. 285/3 Gemarkung Türkenfeld / Information f. d. Gemeinderat bzw. Bauantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.10.2020 ö informativ 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 8

Pressetaugliche Texte

Der Bauwerber beantragt die Errichtung einer Gewerbehalle mit drei Betriebswohnungen auf Fl. Nr. 285/3 Gemarkung Türkenfeld.

Das Bauvorhaben wurde im sog. „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ eingereicht. Folglich entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Kälberweide“ (vgl. Satzungsbeschluss i. R. d. letzten Sitzung).

Nachdem Betriebswohnungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 der BauNVO – Zitat - „ausnahmsweise“ zulässig sind, wird der eigentlich als Freisteller eingereichte Antrag dem Gemeinderat vorgelegt (=> Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens). Sollte das Landratsamt Einwände gegen die Freistellung von der Genehmigungspflicht vorbringen, würde der heutige Beschluss Teil eines möglichen formellen Genehmigungsverfahrens sein, was allen Beteiligten einen weiteren Prozessschritt ersparen würde.

Die Gemeindeverwaltung hat eine Rückfrage bzgl. Verhältnis „Wohnnutzung // Gewerbenutzung“ im Vorfeld der Sitzung erreicht. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
  • Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit von drei Betriebswohnungen auf besagtem Grundstück im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens festgesetzt. Das Grundstück hat eine Fläche von 1.055 m², je angefangene 450 m² ist eine Betriebswohnung möglich.
  • Ggf. ist eine Gesamtschau des Verhältnisses Gewerbe/Wohnen der Ersten Betriebsstätte des Unternehmens (direkt gegenüber, Flur Nummer 275/4) mit den Flächenanteilen der Zweiten Betriebsstätte geboten.

UPDATE VOM 07.10.2020 (angepasste Planungsunterlagen wurden vorgelegt):
Die Planung wurde überarbeitet. Eine Wohnung im Obergeschoss wird verkleinert. Die ursprünglich geplanten Räume dieser Wohnung im Dachgeschoss sind nun als Teil des Gewerbebetriebs ausgewiesen und sollen für diesen rein gewerblich genutzt werden. Die Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnen ändert sich somit wie folgt:
Gewerbe: 369,83 m²
Wohnen: 346,15 m²

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle mit drei Wohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 285/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 10:03 Uhr