Verkehrsüberwachung durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging am Inn / hier: Entscheidung bzgl. des weiteren Vorgehens aufgrund Nachfrage des Zweckverbandes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat im Jahr 2018 beschlossen, eine kommunale Verkehrsüberwachung im Gemeindegebiet einzusetzen. Beauftragt mit der Durchführung wurde der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging am Inn. Der Gemeinderat kam damals überein, nicht direkt einen vollwertigen Beitritt zum Zweckverband zu vollziehen. Stattdessen sollte eine Art „Probemitgliedschaft“ angestrebt werden, was auch verwirklicht werden konnte.

Der Zweckverband hat am 15.10.2020 die Gemeindeverwaltung kontaktiert und um eine Aussage zum weiteren Vorgehen gebeten. Konkret ist die Entscheidung zu treffen, inwieweit nach der Probephase eine vollwertige Mitgliedschaft (=> zu sehen analog anderer Zweckverbände) angestrebt werden soll.

Nach Ansicht der Gemeindeverwaltung hat die Probemitgliedschaft wichtige Impulse im Umfeld „Verkehr“ und den Umgang damit geliefert. Allerdings muss auch festgehalten werden, dass diese Art der Verkehrsüberwachung nur sehr punktuelle Signale setzen kann. Aufgrund des großen Verbandsgebiets des Zweckverbandes ist logischerweise keine adhoc-Reaktion auf Verkehrsverstöße (z. B. „Rettungsweg zugeparkt“ => bitte kommen und Bußgeld verhängen) möglich. Hinzu kommt der finanzielle Aspekt. Dieser stellt sich wie folgt dar:


Jahr
Bußgelder
Kosten der Verkehrsüberwachung
2018
0,00€
0,00€
2019
4.325,00€
18.793,34€
2020
1.305,00€
7.654,67€
Summe
5.630,00€
26.448,01€


Mögliche Alternativen zu einer reinen Verkehrsüberwachung durch den Zweckverband:
  • Die Gemeindeverwaltung hat begonnen, sich weitere Kompetenzen im Umfeld StVO/ Verkehrsüberwachung anzueignen (Schulungen wurden belegt bzw. weitere sollen belegt werden). Mehrere Musterbriefe wurden formuliert, mit denen Bürgerinnen und Bürger auf Verstöße aufmerksam gemacht werden sollen. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen eine positive Ansprache seitens der Gemeinde hilft, Fehlentwicklungen entgegen zu treten.
  • Ebenfalls wurde innerhalb der Verwaltung weiteres know how im Hinblick auf die einschlägigen Regelungen bzgl. Verkehrszeichen, etc. aufgebaut.
  • Die Verwaltung ist grundsätzlich befugt, Verwarnungen (mit entsprechenden Verwarnungsgeldern) selbst zu verhängen. Muster-Bescheide wurden angefordert. Diese Regelung soll insb. bei „notorischen Falschparkern“, … zur Anwendung kommen und ist deutlich kostengünstiger, als die Einschaltung eines Dienstleisters.
  • Das de facto sich ergebende Defizit (Differenz zwischen Bußgelder und Kosten der Verkehrsüberwachung) könnte verwendet werden, um stattdessen z. B. bauliche Maßnahmen, etc. bzw. Ideen aus dem AK Verkehr zu finanzieren. Denkbar wären hier auch weitere digitale Hinweisschilder, …
  • Zur Straßenverkehrsbehörde wie auch zur Polizei FFB hat sich mittlerweile ein reger Kontakt aufgebaut, sodass hier auf dem „kurzen Dienstweg“ Dinge in die Wege geleitet werden können (z. B. Präsenz vor den Kindergärten um auf Probleme beim Holen und Bringen der Kinder hinzuweisen, …).


Bürgermeister und Verwaltung schlagen darum vor, KEINE Voll-Mitgliedschaft im Zweckverband anzustreben und stattdessen die vorgenannt aufgezeigten Alternativen anzuwenden.  Entsprechende Mittel (=> bisheriges Defizit zwischen Kosten der Verkehrsüberwachung und Bußgeldern) sollen verwendet werden, um dauerhaft wirksame Maßnahmen vor Ort zu finanzieren.


MUSTER-BRIEFE bei Verstößen gegen die StVO (insb. im Bereich des sog. „ruhenden Verkehrs“)

Die Verwaltung hat sich entschlossen, zunächst an den guten Willen der Verursacher zu etablieren. Bei Annahme eines Verstoßes ist es der Gemeindeverwaltung möglich, über die Zulassungsstelle Halter-Daten zu ermitteln. Diese ermittelten Halter werden dann angeschrieben.

Gemeindliche Verkehrsüberwachung
Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XXX
Halter des Fahrzeugs:
XXX
Hier: Parksituation im Bereich der XXX Straße
Sehr geehrter Herr XXX,  

die Verkehrssicherheit öffentlicher Straßen und Wege hat für uns als Gemeinde einen hohen Stellenwert. Das heutige Scheiben mag Sie schlicht darum verwundern, weil andere Kommunen Belange der Verkehrsüberwachung rein über den klassischen Strafzettel abhandeln. Wir sind aber der Meinung, dass in einer kleinen Gemeinde wie der unsrigen manche Dinge auch im guten Miteinander gelöst werden können. Daher möchten wir mit dem heutigen Schreiben folgendes Anliegen an Sie kommunizieren:

Das im Betreff genannte Fahrzeug parkt regelmäßig auf der Fahrbahn der XX Straße im Halteverbot  (siehe Foto). Bitte parken Sie das Fahrzeug auf privatem Grund oder nutzen Sie ausgewiesene öffentlichen Parkplätze.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

(Schreiben maschinell erstellt und darum ohne Unterschrift gültig)


Alternativtext im Falle von dauerparkenden Anhängern:
Dauerparken von Anhängern verboten
In letzter Zeit erreichen die Gemeindeverwaltung immer wieder Beschwerden wegen Autoanhängern, die als Dauerparker am Straßenrand abgestellt sind. Die Gemeinde weist deshalb darauf hin, dass solche Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden dürfen. Ein reines „Umsetzen“ des Anhängers alle zwei Wochen reicht nicht aus, um das Parken auf öffentlichem Grund zu legitimieren. Anhänger sind grundsätzlich auf Privatgrund abzustellen und dürfen nur ausnahmsweise bis zu zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Entsprechende Gerichtsurteile bestätigen diese Linie. Die Gemeinde weist Halter von Anhängern über zwei Tonnen Gesamtgewicht ergänzend darauf hin, dass das regelmäßige Parken in reinen oder allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, keine Voll-Mitgliedschaft im Zweckverband Verkehrsüberwachung anzustreben. Stattdessen sollen die hierdurch freiwerdenden Mittel für dauerhafte Maßnahmen vor Ort eingesetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Voll-Mitgliedschaft im Zweckverband Verkehrsüberwachung anzustreben. Stattdessen sollen die hierdurch freiwerdenden Mittel für dauerhafte Maßnahmen vor Ort eingesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 14:51 Uhr