5. Änderung des Bebauungsplanes "Am Malerwinkel" - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Da die Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB keine Änderungen bzw. nur Änderungen redaktioneller Art erforderlich machen, kann der Satzungsbeschluss im Rahmen der heutigen Sitzung gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in der Fassung vom 11.11.2020 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 11.11.2020 wird als Bestandteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ gebilligt.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Beschluss
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ in der Fassung vom 11.11.2020 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 11.11.2020 wird als Bestandteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ gebilligt.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2020 14:51 Uhr