Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für die Grundstücke Fl. Nr. 960 und 960/2 Gemarkung Türkenfeld / hier: Behandlung des Antrags der Eigentümer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Die Eigentümer der Grundstücke mit den Flurnummern 960 sowie 960/2 haben einen Antrag auf Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung gestellt. Ziel des Antrags ist es, Baurecht auf beiden Grundstücken zu schaffen:




Zum Hintergrund: Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat der Gemeinderat intensiv verschiedene Anträge beraten, die eine Ausdehnung der Bebauung Richtung Norden bedeutet hätten. Einstimmig positiv votiert wurde schlussendlich die Aufnahme der beiden o. g. Grundstücke in den FNP. Der Antrag der Eigentümer ist nach Ansicht der Verwaltung darum der konsequente nächste Schritt und folgt den im Zuge der FNP-Beratungen geäußerten Absichten. Für das direkt angrenzende Grundstück 960/1 wurde bereits in der zurückliegenden Wahlperiode eine Ortsabrundungs-Satzung aufgestellt und hierdurch Bebauung ermöglicht.

Seitens der Verwaltung wurden die Grundstückseigentümer bereits darauf hingewiesen, dass alle mit der mögliche Aufstellung der Ortsabrundungssatzung verbundenen Kosten durch diese zu tragen sind. Die Eigentümer sind bereit, diese Kostenübernahme durch Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrags zuzusichern. Folglich sind dieser Vertrag sowie die notwendige Beauftragung eines Planungsbüros ebenfalls Gegenstand der heutigen Beschlussfassung.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1. BauGB für die Flurstück Nr. 960 sowie 960/2 (Gemarkung Türkenfeld) zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, die die Übernahme sämtlicher entstehender (Planungs)-Kosten durch die Antragsteller festschreibt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen sachkundigen und mit dem Ortsgebiet vertrauten Planer mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten zu beauftragen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1. BauGB für die Flurstück Nr. 960 sowie 960/2 (Gemarkung Türkenfeld) zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, die die Übernahme sämtlicher entstehender (Planungs)-Kosten durch die Antragsteller festschreibt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen sachkundigen und mit dem Ortsgebiet vertrauten Planer mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 14:51 Uhr