Antrag auf Baugenehmigung; Tektur bzgl. Garagen - Neubau eines Dreispänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Für die Errichtung des Dreispänners mit zwei Garagen und vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld liegt eine Baugenehmigung mit Datum vom 28.07.2020 vor.
Nun wurde ein Tekturantrag eingereicht. Anstelle eines offenen Stellplatzes (an der westlichen Grundstücksgrenze) soll nun an der östlichen Grundstücksgrenze eine Garage errichtet werden. Die Doppelgarage im Nord-Westen rutscht drei Meter von der nördlichen Grundstücksgrenze weg. Die Vorgaben des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ sind eingehalten.

(neu)



(alt)


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag/Tekturantrag für das Vorhaben auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag/Tekturantrag für das Vorhaben auf dem Grundstück Fl. Nr. 220/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2021 12:15 Uhr