Mobilität und Verkehr im Gemeindegebiet / hier: Beratung und Beschlussfassung über ein Verkehrsleitbild sowie Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen / Information über bereits ergriffene Maßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Parteiübergreif hat der im März neu gewählte Gemeinderat das Ziel ausgegeben, das im Kommunalwahlkampf von allen Parteien formulierte Thema „Verkehr“ in der seit Mai laufenden Wahlperiode zu bearbeiten. Zu diesem Zweck wurde unter Leitung der zuständigen Referentin, GR Dr. Winkler, ein Arbeitskreis gegründet. Dieser Arbeitskreis hat in der Zwischenzeit ein VERKEHRSLEITBILD erarbeitet (siehe Punkt A dieser Vorlage) sowie einen Vorschlag formuliert, TEMPO-30-ZONEN auf Anlieger-Straßen auszuweisen (siehe Punkt B dieser Vorlage). Darüber hinaus wurden auf dem Verwaltungsweg bzw. durch Beschlüsse des Gemeinderats verschiedene Maßnahmen ergriffen, die das Thema „gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer“ adressieren sollen (siehe Punkt C).  


A
Vorschlag für ein VERKEHRSLEITBILD für die Gemeinde Türkenfeld (= Beschluss 1):

Der Arbeitskreis hat ein VERKEHRSLEITBILD für die Gemeinde erarbeitet. Dieses lautet wie folgt und wird dem Gemeinderat im Rahmen der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt; eine informelle Vorstellung im Ratsgremium hat bereits stattgefunden und es wurden im Vorfeld keine Änderungswünsche vorgebracht:


VERKEHRSLEITBILD für die Gemeinde Türkenfeld
  1. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Sie können sich auf Straßen und Plätzen sicher fortbewegen und aufhalten.
  2. Eine attraktive und bedarfsgerechte Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer soll in- und außerhalb des Orts den Verzicht auf motorisierten Verkehr ermöglichen.
  3. Bei Be- und Entlastungen durch den fließenden und ruhenden Verkehr gelten im Ort gleiche Regeln und kein St.-Florians-Prinzip.
  4. Bei der überörtlichen Mobilität sind die Belastungen der Anwohner durch Lärm in Ausgleich zu bringen mit den Interessen des Durchgangsverkehrs.
  5. Der „Ruhende Verkehr“ findet in erster Linie auf eigenem Grund und Boden statt.
  6. Die Nutzung von Flur- und Feldwegen für den motorisierten Freizeitverkehr ist nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig.
  7. Neue Mobilitätsformen und barrierefreie Angebote werden ausgebaut.



B
Vorschlag der Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen bzw. abseits sog. Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet
(= Beschluss 2):


Wie kam es dazu, dass sich der Gemeinderat mit der Frage „Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen …“ befasst?

September 2017: Der Gemeinderat beschließt - aufgrund vermehrter Anfragen von Bürgern nach Tempo 30 in ihren Straßen - ein ganzheitliches Verkehrskonzept in Auftrag zu geben und die Einzelanträge zu vertagen (einstimmiger Beschluss).
Frühjahr 2018: Es wird eine Bürgerbefragung zum Verkehrskonzept durchgeführt. Aus den Rückmeldungen ist zu entnehmen, dass auf vielen Anlieger-Straßen die gefahrene Geschwindigkeit als zu hoch empfunden wird.
Ende 2019: Das durch Schlothauer & Wauer erarbeitete Verkehrskonzept wird vorgestellt. Inhalte zu den Anliegerstraßen:
  • Im gesamten Gemeindegebiet verfügt lediglich eine kleine Anzahl an Anlieger-Straßen über Anlagen für den Fußgängerverkehr (= Gehwege), was hinsichtlich einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h als kritisch einzustufen ist.
  • Vorschlag der sog. „Maßnahme 06“: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen am Beispiel von Wohngebieten
  • Als Stichpunkte für ordnungspolitische Regelungen zur Dämpfung der gefahrenen Geschwindigkeiten werden im Konzept genannt:
    verkehrsberuhigter Bereich (Tempo 7 km/h)
    verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 10 km/h oder 20 km/h)
    Tempo 30 km/h (Zone oder Streckenbegrenzung)
  • Als Sofortmaßnahme zur Verkehrsberuhigung und Vermeidung von Schleichverkehren, sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h u.a. in allen Wohngebieten und auf Straßenzügen ohne eigenständige Gehweganlage im Untersuchungsraum in Verbindung mit der Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ umgesetzt werden. In den benannten Bereichen ist als erster Schritt die Kennzeichnung mit StVO VZ-Nr. 274.1 und 274.2 notwendig.
Wahlkampf 2020: Alle Gruppierungen haben das Thema ganzheitliches Verkehrskonzept in ihrem Wahlprogramm.
Sommer 2020: Es wird - unterstützt durch den Gemeinderat – ein Arbeitskreise zum Thema Verkehr aufgesetzt. Diese erarbeiten bis Herbst 2020 ein Konzept, das den beschlossenen Anforderungen (ganzheitliche, keine punktuellen Lösungen, ...) genügen soll.
Winter 2020: Ausführliche Bürgerinformation wird veröffentlicht (Kommunikation über Weihnachtsausgabe des Mitteilungsblatts, Homepage, Newsletter, …)
Frühjahr 2021: Über das Thema soll abschließend entschieden werden. WICHTIG: Es geht nicht darum, „aus dem ganzen Ort eine Tempo-30-Zone“ zu machen. Kreisstraßen bzw. Straßen mit überörtlicher Bedeutung, etc. bleiben explizit außen vor!

Welche Vorschriften und Normen sind bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu beachten?

Hierzu wird aus einem Schreiben der Regierung von Oberbayern zitiert:

(…)

Folglich braucht es für die Anordnung von Tempo-30-Zonen ein Konzept, welches den oben definierten Ansprüchen genügt. Hier empfiehlt es sich nach Ansicht der Gemeindeverwaltung, eine Fachfirma einzubinden, die dann auch einen Beschilderungsplan erstellt sowie den Prozess eng begleitet.


Wer entscheidet über die Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen?
Die Entscheidungskompetenz liegt beim GEMEINDERAT (immer vorausgesetzt, die einschlägigen Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung werden eingehalten).

Begründung der Kommunalaufsicht – E-Mail vom 24.09.2020:
„Da als Ziel definiert wurde, im (ganzen) Gemeindegebiet sog. „Tempo-30-Zonen“ auf Anlieger-Straßen einzurichten, gehen wir jedoch davon aus, dass eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung grundsätzliche Bedeutung für die Gemeinde haben und somit in der Entscheidungshoheit des Gemeinderats liegen dürfte.“


Wäre ein Bürger- oder Ratsbegehren rechtlich zulässig?
Die Gemeindeverwaltung hat diese Frage prüfen lassen. Ergebnis: Die Durchführung eines Rats- und/oder Bürgerbegehrens bzgl. der Frage „Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet JA/NEIN“ wäre NICHT zulässig.

Begründung der Kommunalaufsicht – E-Mail vom 24.09.2020:
„Ausgeschlossen von einem Bürgerentscheid (auch von einem Ratsbegehren) sind in Bayern jedoch Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, die vom Staat der Gemeinde zur Erledigung übertragen wurden, wie z.B. Aufgaben als örtliche Straßenverkehrsbehörde nach dem Straßenverkehrsrecht, (z.B. Aufstellung von Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Tempo-30-Zonen u. ä. oder Errichtung/Entfernung von Verkehrseinrichtungen wie Ampeln, Parkuhren/Parkscheinautomaten).
Während also die städtebauliche Entwicklung zur Planungshoheit der Gemeinde und damit zum eigenen Wirkungskreis gehört, zählen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen (wie z.B. Tempo-30-Zonen) zum übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde.
Ein Ratsbegehren mit dem Ziel einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung von Tempo-30-Zonen wäre daher unzulässig.“


Welches Stimmungsbild hat die formlose Meinungsumfrage in der Bürgerschaft zu Tage gefördert? Welche Rückmeldungen kamen generell zu diesem Thema seit dem Jahr?
Nachdem aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage eine Bürgerversammlung zum Thema „Tempo-30-Zonen“ auf Anliegerstraßen derzeit und auf absehbare Zeit nicht möglich ist, wurde über den Vorschlag im Mitteilungsblatt sowie per Newsletter ausführlich berichtet. Gleichzeitig waren alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihren Standpunkt zu diesem Thema dem Gemeinderat mitzuteilen. Bis 15.01.2021 (wg. Wochenende und Postlauf gezählt bis 17.01.2021) sind folgende Rückmeldungen eingegangen:

In Summe: 70 Rückmeldungen auf den jüngsten Aufruf.
Davon 33, die sich FÜR die Einrichtung der Zonen aussprechen
Davon 36, die sich DAGEGEN aussprechen
Davon 1, die sich neutral äußern (Einschätzung nach erster Sichtung)

Den Gemeinderatsmitgliedern wurden die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft 1:1 ungefiltert zugeleitet. Zur Einordnung: Per Januar 2021 leben 2880 Wahlberechtigte im Gemeindegebiet.

Die Rückmeldungen gefiltert nach Straße bzw. Wohnort:

Straße/Ortsteil
Pro
Contra
Ausgewogen
Ammerseestraße
2
0
 
An der Kälberweide
0
2
 
Bahnhofstraße
2
0
 
Beethovenstraße
4
0
 
Beurer Straße
0
2
 
Brandenbergerstraße
1
0
 
Burgbachstraße
3
2
 
Burgholz
0
13
 
Egerländerstraße
1
0
 
Geltendorfer Straße
0
1
 
Goethestraße
0
1
 
Gollenbergstraße
3
1
 
Härtlweg
0
2
 
Im Duringveld
1
0
 
Karwendelstraße
1
0
 
Moorenweiser Straße
1
1
 
Mozartstraße
0
1
 
Pfarrer-Held-Straße
0
1
 
Pleitmannswanger / Zankenhausen
0
1
 
Richard-Wagner-Straße 7
0
0
1
Riedstraße/ Zankenhausen
1
0
 
Saliterstraße
1
0
 
Schubertstraße
1
2
 
Schulstraße
0
1
 
Thünefeldstraße
1
2
 
Unbekannt
0
1
 
Weiherstraße
2
0
 
Weißenhornstraße
2
0
 
Wolfgasse
0
1
 
Zankenhausener Straße
2
0
 
Zugspitzstraße 12B
4
1
 
 
33
36
1


Fasst man die Rückmeldungen der seit Dezember durchgeführten Meinungsbefragung und die Befragung durch das von der Gemeinde beauftragte Verkehrsplanungsbüro zusammen (vgl. sog. „Verkehrskonzept“ – damals wurde die Bürgerschaft gebeten, Schwerpunktsetzungen zu nennen, …), ergibt sich – anonymisiert bzw. aufgeteilt nach Gebieten – folgendes Bild bzgl. der Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzungen (Grafik illustrativ – roter Punkt => keine Notwendigkeit; grüner Punkt => Notwendigkeit gesehen):

Wie gehen andere Kommunen mit der Frage um?
Was sagen z. B. Polizei und ADAC dazu?
  • In vielen anderen Kommunen (egal ob dörflich oder städtisch geprägt) halten Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen bzw. Wohngebieten mehr und mehr Einzug.
  • Die Einführung solcher Zonen geht nicht selten auf entsprechenden Bürgeranträge zurück. Oft werden auch Neubaugebiete schon bei der Planung pauschal als Tempo-30-Zone angelegt.
  • Wie eine Besprechung mit Polizei und Landratsamt am 14.09.2020 zu Tage gefördert hat, sehen diese Tempo-30-Zonen auf Anlieger-Straßen grds. positiv.
  • Mit die ausführlichste Ausarbeitung zum Thema hat der ADAC veröffentlicht (Titel: Tempo 30 – Pro und Contra). Zu finden ist diese online (https://www.adac.de/-/media/pdf/vek/fachinformationen/urbane-mobilitaet-und-laendlicher-verkehr/tempo30pro-contra-adac-bro.pdf)
    Das Fazit des ADAC-Positionspapiers lautet dabei wie folgt:

Was würde sich durch die Einführung von Tempo-30-Zonen ändern?
Wichtigste Änderung i. B. auf den Verkehrsfluss ist die mit den Zonen einhergehende Regelung „rechts-vor-links“. In vielen Gebieten Türkenfelds ist diese Regelung bereits heute Standard. An einigen wenigen Stellen wären – um auf die Änderung aufmerksam zu machen u– z. B. Haltelinien auf der Straße anzubringen (ergänzend zu der Standard-Beschilderung).

Auch hier sei auf die Veröffentlichung des ADACs verwiesen:



Welches Fazit ist aus Sicht der Verwaltung zu ziehen?
  • Erfreulich ist, dass nicht wenige Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf des Gemeinderats gefolgt sind und ein Stimmungsbild abgegeben haben. Gerade in Zeiten zwangsläufig eingeschränkter persönlicher Kommunikation ist dies ein positives Signal der Bürgerbeteiligung. Dem Gemeinderat liegt damit ein Stimmungsbild vor; Aussagen, inwieweit dieses repräsentativ ist, können – wie bei jedem formlosen Aufruf zur Meinungsäußerung -  nicht abschließend getätigt werden (Wahlberechtigte im Gemeindegebiet: 2880).
  • In nahezu allen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft – egal ob PRO- oder CONTRA-formuliert - kommt der Wille zum Ausdruck, dem Thema „Verkehr“ sowie dessen Steuerung, etc. noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.
  • PRO und CONTRA-Rückmeldungen unterscheiden sich meist nur in der Frage des „WIE?“. Während ein Teil der Bürgerschaft Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen als geeignetes Mittel betrachtet, lehn ein anderer Teil diese ab und schlägt stattdessen punktuelle (bauliche, verkehrsrechtliche, …) Maßnahmen vor.
  • Bei den Rückmeldungen fällt auf, dass das Thema (egal ob PRO oder CONTRA-bewertet) teilweise – je nach Wohnadresse bzw. Wohngebiet – sehr differenziert betrachtet wird.  
  • Auch eint viele PRO- und CONTRA-Rückmeldungen, dass ein Schilderwald (egal welcher Form) vermieden werden soll.
  • In gleicher Art und Weise haben sich Bürgerinnen und Bürger seit dem Jahr 2017 in das Thema eingebracht. Entsprechende Anträge aus vielen Bereichen der Gemeinde waren ausschlaggebend für den Gemeinderat, in der Folge ein Verkehrskonzept zu beauftragen und die Befassung mit dem Thema voranzutreiben.
  • Die seitens der Verwaltung durchgeführte Vorab-Klärung i. B. auf Entscheidungskompetenzen, etc. mit dem Landratsamt haben klar zu Tage gefördert, dass
    • …. die grundsätzliche richtungsgebende Kompetenz für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen beim Gemeinderat liegt.
    • … im Anschluss an ein GR-Votum immer eine formale „verkehrsrechtliche Anordnung“ erfolgen muss, die den Bedarf der Anordnung klar herleitet und die Umsetzung im Detail beschreibt (welches Schild an welcher Stelle, …).
    • … ein Bürger- oder Ratsbegehren über die Frage der Tempo-30-Zonen in jedem Fall unzulässig wäre.
  • Nachdem das Thema intensiv seit dem Jahr 2017 diskutiert wird und die rechtlichen Fakten ausführlich aufbereitet wurden, sollte die Meinungsfindung nun zu einem Abschluss gebracht werden.
  • Sowohl Polizei wie auch ADAC weisen auf die Notwendigkeit einer möglichst einheitlichen Regelung hin.
  • Dabei ist darauf zu achten, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung „beide Seiten“ mitzunehmen und – noch wichtiger! – die durch den Gemeinderat getroffene Entscheidung gut zu erklären.

***
Hintergrund und Zustandekommen des Vorschlags „Tempo 30-Zonen auf Anlieger Straßen“ (= 1:1 Auszug aus Bürger-Information Dezember 2020 => an alle Haushalte verteilt per Mitteilungsblatt sowie Newsletter, Gemeinde-Homepage, etc.) sowie Darstellung der möglichen Zonen:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
parteiübergreifend hat der neu gewählte Gemeinderat das Ziel formuliert, neue Formen der Bürgerbeteiligung und des Dialogs zu schaffen. Hieraus entstanden sind bis Dezember drei Arbeitskreise. Diese befassen sich mit den Themen Natur & Umwelt, Energiewende sowie Verkehr & Mobilität. Der letztgenannte Arbeitskreis hat in den zurückliegenden Monaten ein Konzept erarbeitet, um dem von vielen Bürgerinnen und Bürgern artikulierten Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung zu entsprechen. Ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer - mit Motor und ohne - steht dabei im Mittelpunkt. Was der Arbeitskreis konkret erarbeitet hat, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Ein Augenmerk legen wir dabei auf die möglichen Tempo-30-Zonen.
WICHTIG: Der vom Arbeitskreis erarbeitete Vorschlag sieht NICHT vor, aus dem ganzen Gemeindegebiet eine Tempo-30-Zone zu machen. Vielmehr werden diese - analog zu anderen Gemeinden - vorgeschlagen für klassische Wohngebiete, etc. AUSGENOMMEN sind Kreisstraßen (rot), überörtliche Straßen (orange), Gewerbegebiet (blau) und Einzelstraßen (grün), wo wie bisher Tempo-50 gelten würde (Ausnahme: Bereich um die Schule bzw. besonders gefährliche Stellen). Die Farbangaben beziehen sich auf die auf der Gemeindehomepage veröffentlichte Karte. 
EBENSO WICHTIG: Corona verhindert leider, dass wir z. B. in Form einer Bürgerversammlung von Angesicht zu Angesicht manche Frage diskutieren können. Wir wollen Ihnen darum VOR einem politischen Votum des Gemeinderats die Gelegenheit geben, Ihre Meinung hinsichtlich möglicher Tempo-30-Zonen auf Anlieger- bzw. Gemeindestraßen zum Ausdruck zu bringen. Insofern bitten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, uns per E-Mail (gemeinde@tuerkenfeld.de) oder per Brief (Gemeinde Türkenfeld, Schlossweg 2, 82299 Türkenfeld) bis 15.01.2021 Rückmeldung zu geben. Ihre E-Mails und Briefe werden wir verwaltungsseitig 1:1 an alle Gemeinderatsmitglieder weitergegeben und im 1. Quartal 2021 die Meinungsbildung im Ratsgremium zum Abschluss bringen.  
Als Bürgermeister ist es mir ein Herzensanliegen, diese uns alle betreffende Diskussion möglichst sachlich zu führen. Mehr noch: Es geht NICHT darum, z. B. Fußgänger gegen Autos oder Fahrräder gegen LKWs auszuspielen. Wie im Leitbild beschrieben, ist das GUTE MITEINANDER der verschiedenen Verkehrsteilnehmer unser Ziel. 
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen! 
Es grüßt herzlich
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister


Türkenfelds Anwohnerstraßen sind durch ein Mitein­ander verschiedener Verkehrsteilnehmer geprägt, da es nur wenige Straßen mit Gehweg gibt. Ob (Schul-)Kinder, Senioren, Personen mit Rollator oder Kinderwagen, Fahrradfahrer, Motorradfahrer, Autofahrer oder landwirtschaftlicher Verkehr, alle tei­len sich eine Fläche und wünschen sich ein sicheres, gleichberechtigtes und harmo­nisches Miteinander.

Wie gut dieses Miteinander funktioniert, wird sehr unterschiedlich beurteilt. Die Mei­nungen gehen von „es wird doch bereits angemessen gefahren“, „50km/h sind eine sinnvolle Geschwindigkeit für Wohngebiete mit oder ohne Gehweg“ bis zu „es wird viel zu schnell gefahren“. Da es in den vergangenen Jahren immer mehr Anträge auf Temporeduktion in Anwohnerstraßen gab und auch das Ergebnis der Bürgerbefra­gung zum Verkehr widerspiegelt, dass sich Anwohner eine geringere Geschwindig­keit in ihren Straßen wünschen, beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 13.09.2017 einstimmig Möglichkeiten zur Aufstellung eines ganzheitlichen Verkehrs­konzepts zu erheben. Basierend darauf wurde die Firma Schlothauer & Wauer mit der Erstellung eines Verkehrskonzepts beauftragt, welches Ende 2019 dem Ge­meinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Um konkrete Maßnahmen zu er­arbeiten, hat die Arbeitsgruppe Gemeindestraßen das Thema i. R. des Arbeitskreises Verkehr aufgenommen.

Im Folgenden soll beschrieben werden, wie die AG bei der Erarbeitung von Vorschlä­gen für Maßnahmen in Anwohnerstraßen vorgegangen ist.

Zunächst wurde das im Kasten dargestellte Leitbild erarbeitet, um sich an ge­meinsam festgelegten Regeln orientieren zu können. Im nächsten Schritt wurden die folgenden Fragen betrachtet:

Frage 1: Nachdem die Meinungen über die in den Anwohnerstraßen gefahrenen Ge­schwindigkeiten weit voneinander abweichen, war die erste Frage: Wie schnell wird denn tatsächlich gefahren? Hierzu wurden die Ergebnisse von Verkehrsmessun­gen (Dauer eine Woche) in mehreren Straßen herangezogen. Die folgende Tabelle zeigt die V85 (85% der Fahrer halten diese Geschwindigkeit ein, 15% überschreiten sie), die maximal gefahrene Geschwindigkeit Max V, Anzahl der Fahrzeuge und der Fahrräder.

Straße (Messdauer 1 Woche)
V85
Max V
Fahrzeuge
Fahrräder
Bahnhofstraße
(2018: zum/vom Bahnhof)
44km/h bzw. 45km/h
69km/h bzw. 78km/h
7667
1907
Graf-Lösch-Straße
(2017: nur eine Fahrtrichtung)
44km/h
61km/h
847
193
Gollenbergstraße (2019)

38km/h/ bzw. 42km/h



Römerstraße (2019)
43km/h bzw. 41km/h




Frage 2: Wie schnell sollte gefahren werden? Wie die Bürgerbefragung und die Anträge an die Gemeinde zeigen, gibt es Wünsche aus der Bürgerschaft, das Tempo zu verringern. Was aber ist der gesetzlich vorgegebene Rahmen? An dieser Stelle geben die StvO (Straßenverkehrsverordnung) und die EFA (Richtline „Empfehlungen zu Fußgängerverkehrsanlagen“) Antworten:
  • § 45 Abs 1c StVO: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb ge­schlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
  • In Wohnstraßen kann auf separate Gehwege verzichtet werden, „wenn eine Belastung von 50 Kfz in der Spitzenstunde (500 Kfz/24h) nicht überschritten wird.“ Aber auch dann sollten „mäßige Fahrgeschwindigkeiten sichergestellt werden“ (EFA, 3.1.2.3, vgl. 3.1.1)

Frage 3: Wie schaffen wir es, dass langsamer gefahren wird?
Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
  • Bauliche Maßnahmen: Diese sind sehr wirkungsvoll, aber leider auch sehr teuer und verursachen eine höhere Lärmbelastung für Anwohner.
  • Tempo 30 in einzelnen Straßen, in denen basierend auf den Messungen zu schnell gefahren wird: Der Vorteil dieser Maßnahme ist, dass sie sich auf die Problemstellen beschränkt. Nach Rücksprache mit Landratsamt und Polizei gelten für Tempo 30 Schilder allerdings wesentlich höhere Anforderungen als bspw. für Tempo 30 Zonen d.h. es ist so gut wie nicht möglich Tempo 30 in einzelnen Straßen zu erwirken. Tempo 30 Schilder führen außerdem zu einem Schilderwald, da diese nach jeder einmündenden Straße wiederholt werden müssen. Weiterer Nachteil ist, dass kein einheitliches Bild und keine flächen­deckende Lösung entstehen, was Vorgaben für das Verkehrskonzept waren. Vielmehr entsteht ein Flickenteppich, der angreifbar und unübersichtlich ist.
  • Tempo 30 Zone: Diese werden vom Landratsamt und der Polizei befürwortet (basierend auf der StVo). Es sind wenige Schilder erforderlich und es wird ein einheitliches und flächendeckendes Konzept erstellt. Durch das dort vorge­schriebene rechts vor links, reduziert sich auch automatisch die in den Straßen gefahrene Geschwindigkeit. Allerdings werden gefühlt Maßnahmen angeordnet, die in einzelnen Straßen nicht erforderlich wären, da dort bereits nicht schneller gefahren wird.

Basierend auf den zusammengetragenen Informationen wird von der AG Gemeinde­straßen vorgeschlagen, wie bereits auch in vielen anderen Kommunen (z.B. Mam­mendorf) Tempo 30 Zonen in Türkenfelds Anwohnerstraßen einzurichten.

Ergänzt werden sollen diese um folgenden Maßnahmen:
  • Wiederholte 30 Markierung auf den Straßen, um an die Tempo 30 Zone zu er­innern (ähnlich Wirkung wie die Signaltafeln an den Kreisstraßen).  
  • Markierung von Haltelinien an Kreuzungen, um auf rechts vor links aufmerk­sam zu machen.

Ausgenommen von den Tempo 30 Zonen sind Kreisstraßen (rot), überörtliche Straßen (orange), Gewerbegebiet (blau) und Einzelstraßen (grün), da diese nicht zu einer Tempo 30 Zone umgestaltet werden können.
Der folgende Plan stellt die verschiedenen Straßen dar. Die verbleibenden weißen Straßen stellen die Tempo 30 Zonen und Spielstraßen (rosa) dar.


































Dadurch können die folgenden fünf Tempo 30 Zonen geschaffen werden:
  • Türkenfeld Nordwest
  • Türkenfeld Nordost
  • Türkenfeld Südwest
  • Türkenfeld Südost
  • Türkenfeld Bahnhof
In Zankenhausen kann eine Tempo 30 Zone für die Pleitmannswanger Straße und  Seeblickstraße eingerichtet werden.

Da dieser Vorschlag eine sehr großflächige Veränderung für Türkenfeld darstellt und es von großer Bedeutung ist, dass er von der breiten Mehrheit getragen wird, wollten wir Sie alle mit diesem Artikel darüber informieren, wie er Zustande gekommen ist und warum er von uns als beste Lösung gesehen wird. Wir hoffen, dadurch das Mit­einander im Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern ,und den an uns her­angetragenen Wünschen aus der Bürgerschaft entgegen zu kommen.
C
Als Information für Bürgerschaft und Gemeinderat: bereits ergriffene bzw. in Planung befindliche Maßnahmen im Kontext VERKEHR & MOBILITÄT (seit Mai 2020):

 (Legende:  = erledigt /  = in Arbeit):
  • Breit angelegte Werbeaktion für neue bzw. zusätzliche Schulweghelferinnen und –helfer
  • Einsetzen einer Arbeitsgruppe, die einzelne Feldwege für den motorisierten Freizeitverkehr sperren soll (Ergebnisse werden für das 1. HJ 2021 erwartet)
  • Anordnung div. Parkverbote an neuralgischen bzw. schlecht einsehbaren Stellen, Kurvenbereichen, Hofausfahrten, etc. (z. B. Tunnel Schule, …)
  • Schulungsmaßnahmen im Rathaus-Team bzgl. Kompetenz-Erweiterung i. B. auf die STVO (weitere Maßnahmen in 2021 geplant)
  • Informations-Kampagne der Polizei bzgl. der angespannten Verkehrssituation rund um das Kinderhaus Pfiffikus zu Bring- und Abholzeiten  (weitere Aktionstage angefragt)
  • Fertigen von Muster-Anschreiben zur Bewusstseins-Schärfung i. B. auf das Verhalten als Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum (z. B. für konsequentes Falsch-Parken, im öffentlichen Raum abgestellte Privat-Anhänger, blockierte Parkplätze durch „Schrott-Autos“, ….)
  • Beschluss über die Beschaffung fünf neuer digitaler Verkehrsleitanzeigen inkl. Messfunktionalität (sollen im Frühjahr 2021 geliefert werden).
    Ein Gespräch mit den Stadtwerken (wg. Stromversorgung) sowie dem Lieferanten hat zwischenzeitlich stattgefunden. Geplant sind folgende Standorte:
    • Ortseinfahrt Höhe Schule
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf den Aspekt „Tempo 30“ sowie die Gefahrenstelle Schule)
    • Ortseinfahrt von Moorenweis kommend
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf das Queren von Fußgängern, die Kurven-situation …)
    • Ortsdurchfahrt Zankenhausen (Ortszentrum)
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf die reduzierte Geschwindigkeit, die Kreuzung, …)
    • Ortseinfahrt von Geltendorf kommend
      (=> hingewiesen werden soll insb. auf die reduzierte Geschwindigkeit und die enge Kurve, …-)
    • Beurer-Straße Nähe Querungshilfe
      (hingewiesen werden soll z. B. auch auf die unübersichtliche Kreuzung, …)
  • Anordnung Tempo-30 rund um die Kirche, Senioren-Wohnen, ….
  • Regelm. Berichterstattung im Mitteilungsblatt bzgl. Schnitt-Pflichten für Hecken und Sträucher (wichtig insb. wenn diese Gehwege, etc. teilweise blockieren).
  • Beschaffung von Verkehrs-Spiegeln (z. B. Beurer Brücke, …) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Einfahren in Kreuzungsbereiche.
  • Aufstellen eines weiteren Ortsschildes in der Brandenberger Straße. 
  • Teilweise ergänzende Ausschilderung von Radwegen. 
  • Eintritt in die Initiative „Bike & Ride“ mit dem Ziel, den Bahnhof großflächig mit modernen Fahrradständern auszustatten. 
  • Pflanzen sog. „Baumtore“ als verkehrsberuhigendes Element an den Ortseinfahrten „Schule“ sowie „Geltendorfer Straße“.
  • Initiative zum Start einer Ringbuslinie (Türkenfeld => Zankenhausen => Eching => Greifenberg => Türkenfeld) // Ausführlicher Bericht für den Gemeinderat folgt vsl. in der März-Sitzung.
  • Anfrage Reduktion Geschwindigkeit vor Ortseinfahrt von Moorenweis kommend beim Landkreis läuft (analog anderer Gemeinden; aufgrund abschüssigem Straßenverlauf & Kurve)
  • Anfrage Querungshilfe, etc. im Bereich Moorenweiser Straße / Graf-Lösch-Straße ggü. Landkreis platziert: Bekanntes Angebot (Schülerlotsen-Überweg, Beschilderung, Beleuchtung) wurde erneuert; Vorschlag Fußgänger-Ampel soll erneut platziert werden
Die Verwaltung hat bei der Firma Bremicker ein Angebot angefordert, für die Beschaffung und Montage der Tempo30 Beschilderung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15.041,33 €.




Beschlussvorschlag:



Beschluss 1 - Verkehrsleitbild:
Der Gemeinderat beschließt das Verkehrsleitbild wie im Sachvortrag dargestellt.

***


Beschluss 2 –Durchgehende Einführung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen im gesamten Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“. Richtschnur für die Zonen-Einteilung soll das vom Arbeitskreis Verkehr ausgearbeitete Grobkonzept sein. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Umsetzung beauftragt. Vor der Anordnung von Tempo-30-Zonen sind diese auf Konformität zu den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu prüfen.
Der Gemeinderat stellt hierfür ein Budget von 15.000 Euro bereit. Dieses soll für die fachliche und praktische Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts (inkl. Beschaffung und Montage entsprechender Schilder, Markierungen, …) verwendet werden. U. A. sind ein detaillierter Beschilderungsplan sowie vorausgehend eine sauber ausgearbeitete rechtliche Herleitung für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Parallel werden Bürgermeister und Gemeinderat beauftragt, die Bürgerschaft über das Zustandekommen des heutigen Beschlusses sowie die nächsten Schritte zu informieren.
Die Gegenfinanzierung der anfallenden Kosten erfolgt durch den Wegfall des Defizits bei der gemeindlicherseits beauftragten Verkehrsüberwachung.

Beschluss 1

Verkehrsleitbild:
Der Gemeinderat beabsichtigt die Erstellung eines Verkehrsleitbildes nach den im Sachvortrag dargestellten Rahmenbedingungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1 - Verkehrsleitbild:
Der Gemeinderat beschließt das Verkehrsleitbild wie im Sachvortrag dargestellt.

***


Beschluss 2 –Durchgehende Einführung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Anliegerstraßen im gesamten Gemeindegebiet abseits sog. „Hauptverkehrsstraßen“. Richtschnur für die Zonen-Einteilung soll das vom Arbeitskreis Verkehr ausgearbeitete Grobkonzept sein. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Umsetzung beauftragt. Vor der Anordnung von Tempo-30-Zonen sind diese auf Konformität zu den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu prüfen.
Der Gemeinderat stellt hierfür ein Budget von 15.000 Euro bereit. Dieses soll für die fachliche und praktische Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts (inkl. Beschaffung und Montage entsprechender Schilder, Markierungen, …) verwendet werden. U. A. sind ein detaillierter Beschilderungsplan sowie vorausgehend eine sauber ausgearbeitete rechtliche Herleitung für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Parallel werden Bürgermeister und Gemeinderat beauftragt, die Bürgerschaft über das Zustandekommen des heutigen Beschlusses sowie die nächsten Schritte zu informieren.
Die Gegenfinanzierung der anfallenden Kosten erfolgt durch den Wegfall des Defizits bei der gemeindlicherseits beauftragten Verkehrsüberwachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr