Antrag auf Vorbescheid: mögliche Errichtung mehrerer Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Ein Vorhabenträger hat bei der Gemeinde eine Anfrage zu einer bzw. mehrerer möglicher Freiflächen-Photovoltaikanlage eingereicht.

Grundsätzlich hat sich die Gemeinde Türkenfeld in der Vergangenheit offen für derartige Projekte gezeigt, was die beiden bereits realisierten Anlagen beweisen. Wichtig war bei den zurückliegenden Entscheidungen immer die Frage, inwieweit sich die geplanten Anlage in der Gesamtschau in die Landschaft einfügen und dabei auch Rücksicht auf Natur- und Umweltschutz sowie Aspekte der Naherholung, etc. nehmen.  

Mit der heutigen Sitzungsvorlage ist die Entwicklung eines Freiflächen Solarparks in folgenden Bereichen angefragt:

 


 
Auszug aus dem FNP dazu:

 


Der Vorhabenträger bittet um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1.        Ist die Lage des geplanten Freiflächen Solarparks mit den kommunalen Zielsetzungen vereinbar?
Einschätzung der Verwaltung: Die geplanten Flächen sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben hätte die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Folge (inkl. Klärung Ausgleichsmaßnahmen und Rückbau-Bedingungen, …).
2.        Sind Teilflächen in der Planzeichnung enthalten welche aus der Sicht des Rates ungeeignet sind?
Einschätzung der Verwaltung:
a.        Nördliche Parzelle:
Aufgrund der schon vorhandenen Freiflächen-PV-Anlage direkt angrenzend an die Bahnlinie entstünde durch weitere Anlagen im nördlichen Bereich eine Art Korridor. „Durchschnitten“ würde der Freiflächen-PV-Anlagenbereich dann nur noch durch den Feldweg bzw. den stark frequentierten Geh-, Rad- und Reitweg. Inwieweit sich dies in der Gesamtschau der Ziele sinnvoll einfügen würde, ist abschließend durch den Gemeinderat zu beurteilen.
b.        Südliche Parzellen:
Die beiden südlichen Parzellen liegen entweder direkt im sog. Höllbachtal oder grenzen an dieses an. Im erweiterten Umgriff sind verschiedene schützenswerte Lebensräume vorzufinden. Außerdem hat das Gebiet einen Hohen Wert i. B. auf Naherholungsaspekte, etc. Die Frage, inwieweit sich eine Freiflächen-PV-Anlage hier sinnvoll einfügen würde, ist durch den Gemeinderat zu beantworten. Aufgrund der exponierten Lage scheint dies zumindest fraglich
3.        Ist eine Mehrheitsfähigkeit im Rat zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan Sondergebiet PV Türkenfeld an dem vorgeschlagenen Standort gegeben?
siehe Gesamtbeschluss

Nachrichtlich: Es liegen keine belastbaren Informationen vor, ob der Vorhabenträger tatsächlich Verfügung über die Grundstücke hat.

Folgende Auskunft hat die Verwaltung seitens des Landratsamtes zum generellen Procedere auf Nachfrage erreicht:
 (…) Freiflächen-PVA fallen nicht unter die privilegierten Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 und sind auch nicht als sonstige Vorhaben nach § 35 Ab.2 BauGB planungsrechtlich zulässig. Sie bedürfen daher einer Bauleitplanung.
Ich habe Ihnen die einschlägigen IMS hierzu beigefügt, sowie ein Schreiben des Ref. 21 Bauleitplanung bzgl. Sicherung des Rückbaus der PVA, s. hierzu auch IMS vom 19.11.2009, S. 8,9.
Die Rückbauregelung ist insofern wichtig, als Freiflächen-PVA bei Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigungsfreigestellt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes hätte wie bereits oben erwähnt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge.



Beschlussvorschlag:


Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände - auf den Weg zu bringen (=> Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan).

Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände - auf den Weg zu bringen (=> Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr