Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; BPL "Gewerbegebiet Süd", betroffenes Grundstück Fl. Nr. 278/2 und /3 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“.
Im Rahmen der Prüfung der Freiflächengestaltung wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck festgestellt, dass im Plan „Februar 2018“ nicht wie eigentlich nötig eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze beantragt wurde. Dieser Malus soll nun „geheilt“ werden; es geht dabei u. A. um die Situierung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenze.
Auch für die Abweichung von der Festsetzung Nr. 5 des Bebauungsplanes „Anlegen eines 5 m breiten Grünstreifens zur öffentlichen Verkehrsfläche“ wurde keine isolierte Befreiung beantragt.
Daher wird nun nachträglich die Befreiung von den beiden Festsetzungen beantragt.
Der Themenbereich „Ausgleichs- und Grünfläche bzw. Grünordnung“ wurde i. R. eines Flächenankaufs durch den Grundstückseigentümer (vgl. entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse, …) kompensiert bzw. aufgegriffen.
(Auszug aus dem Bebauungsplan)
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 „Anlegen eines 5 m breiten Grünstreifens zur öffentlichen Verkehrsfläche“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 „Anlegen eines 5 m breiten Grünstreifens zur öffentlichen Verkehrsfläche“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/2 Gemarkung Türkenfeld zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr