Bekanntgaben/Anträge/Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 24.02.2021 ö 20

Pressetaugliche Texte

Klavier-„Spende“ erhalten
Der Gemeinde wurde die Spende eines Klaviers angeboten. Bgm. Staffler hat dieses Angebot gerne angenommen, da ohnehin geplant war, den Linsenmann-Saal mit einem derartigen Instrument auszustatten. Gemeindlicherseits waren die lediglich Transportkosten sowie die Kosten für das Stimmen aufzuwenden. Nach Meinung von Fachleuten ist das Klavier in sehr gutem Zustand. Danke dafür!

 

 
Kontakt mit der Deutschen Bahn bzgl. Lärmentwicklung auf der unseren Ort durchlaufenden Bahnstrecke, neuen Wetter-Schutzständen sowie Qualität des Winterdienstes am Bahnhof / Inhalt des Schriftverkehrs:

Gesendet: Mittwoch, 3. Februar 2021 13:00
An: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de>
Betreff: Ihre Anfrage zur Strecke München - Geltendorf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar zur Lärmbelastung und dem Zustand des S-Bahnhofs Türkenfeld.

Gerne gehe ich nachfolgend auf Ihre Einzelfragen ein:

1) Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Geltendorf – Buchloe wurde im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen auch der nicht zum Ausbau vorgesehene Streckenabschnitt Buchenau – Geltendorf betrachtet. Grundlage war hierfür die Bekanntgabe des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Auslegung des erheblichen baulichen Eingriffs i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr.2 der 16. BImSchV in Bezug auf ein Urteil des BVerwG vom 18.7.2013, Az. 7A 9.12 vom 13.07.2015. Demnach war der durch die Elektrifizierung ausgelöste Lärmzuwachs auf den Nachbarabschnitt Buchenau – Geltendorf im Rahmen einer Abwägung zu prüfen.

Der Lärmzuwachs ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn er mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem beantragten planfestzustellenden Vorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf dem bereits vorhandenen Nachbarabschnitt besteht. Ausgehend vom Zugmengengerüst für die Verkehrsprognose 2025 wurden gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung die Emissionspegel der fahrzeugspezifischen Maximalgeschwindigkeiten verglichen.

Der Vergleich der Emissionspegel kam zu dem Ergebnis, dass sich rechnerisch keine Pegelerhöhungen sowohl für den Tag als auch für den Nachtzeitraum ergeben. Demnach wurde davon ausgegangen, dass sich bei Betrachtung der streckenspezifischen Maximalgeschwindigkeiten ebenfalls keine wesentlichen Änderungen ergeben. Als ursächlich hierfür kann im Wesentlichen der Austausch der lokbespannten EuroCity-Züge und Nahverkehrszüge mit bis zu zwei Diesellokomotiven durch die leiseren Elektro-Triebzüge mit Wellenscheibenbremsen gesehen werden.
Insofern resultiert auch kein Lärmzuwachs, der Lärmschutzansprüche im Sinne des BVerwG-Urteils im Streckenabschnitt München – Pasing – Geltendorf rechtfertigen würde. Das EBA als zuständige Genehmigungsbehörde hat diesen Sachverhalt im Planfeststellungsbeschluss geprüft und bestätigt.

2) Die Lärmkartierung ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Das EBA ist dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen.
Die Lärmkarten des EBA´s liegen für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern bzw. Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr vor.
Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet. Umfassende Informationen finden Sie auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier lassen sich auch Lärmkarten einsehen und herunterladen: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_inhalt.html

Durch Lärmaktionspläne sollen in den Gebieten, die sich bei der Kartierung als besonders belastet herausgestellt haben, Lärmauswirkungen geregelt und ruhige Gebiete vor Lärmzuwachs geschützt werden. Lärmaktionspläne enthalten darum Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und legen Prioritäten für deren Umsetzung fest. Aus Lärmaktionsplänen können indes keine Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen abgeleitet werden.

3) Die angesprochenen alten Wetterschutzanlagen entsprachen zum einen nicht mehr dem aktuellen Ausstattungsstandard, zum anderen wurde auch optisch Verbesserungsbedarf festgestellt. Witterungsbedingt konnte nach Abriss der alten Anlagen der Neubau nicht direkt nachgezogen werden, sodass ein kurzer zeitlicher Versatz entstand. Die beiden neuen Wetterschutzanlagen sind mittlerweile errichtet und entsprechen dem aktuellen Ausstattungsstandard. Diese sind gleich lang und etwas schmaler im Vergleich zu der alten Variante, bieten jedoch den gleichen Wetterschutz für die Reisenden.

4) Der Räumumfang und die Vorgaben – auch zeitlich – zum Winterdienst sind unverändert. Es wurde am Bahnhof Türkenfeld in diesem Jahr ein neuer Dienstleister gebunden, der geplant mit einer verstärkten Personalressource vor Ort ist. Leider wurden auch bei internen Qualitätsprüfungen der ersten Wintertage vor Ort Qualitätsmängel festgestellt. Ich kann Ihnen versichern, dass auch wir nicht zufrieden sind und hierzu bereits entsprechende Gespräche zur Qualitätsverbesserung geführt wurden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich hoffe, Ihre Punkte hinreichend beantwortet zu haben. Falls Sie hierzu Fragen haben, geben Sie mir gerne eine Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Von: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de>
Gesendet: Freitag, 15. Januar 2021 07:51
Betreff: Fragen aus der Bürgerschaft zum Thema "Lärmbelastung aufgrund der durch unser Gemeindegebiet verlaufenden Bahn-Linie" (Gemeinde Türkenfeld, S4 bzw. Strecke München <=> Geltendorf)

Sehr geehrter Herr XXX,

aus der Bürgerschaft haben mich verschiedene Fragen im Kontext Bahnlärm sowie zum Zustand des S-Bahnhofs Türkenfeld erreicht, um deren Beantwortung ich Sie bitten möchte.

Einleitend: Wir sind dankbar für das Vorhanden-Sein des S-Bahnhofes und wissen die Vorteile sehr zu schätzen. Insofern betrachten Sie bitte die Fragen nicht als Pauschal-Kritik sondern vielmehr den Versuch, Zusammenhänge besser zu verstehen und punktuell Verbesserungen zu erzielen. In meiner Gemeinde herrscht aufgrund der Tatsache, dass die Bahnlinie direkt durch den Ort verläuft (diesen quasi durchschneidet) und Wohnbebauung direkt angrenzt eine verständliche Sensibilität.

Zu den Fragen:
1)        Durch die Elektrifizierung der Strecke Richtung Schweiz steigt das Bahn-Verkehrsaufkommen auf der Strecke. Gehen mit dem steigenden Verkehr (wenn auch elektrisch und damit „leiser“ als z. B. alte Diesel-Loks) auch weitergehende Rechte für die Anlieger einher? Falls ja: Wo sind diese zu artikulieren?
2)        Vor einigen Jahren hat – initiiert durch die Deutsche Bahn – eine Anlieger-Befragung stattgefunden; im Anschluss wurde unseres Wissens nach eine Lärmkartierung vorgenommen.
Wo sind die Ergebnisse einsehbar?
Welche Handlungen leiten sich aus den Ergebnissen für das Gebiet meiner Gemeinde ab?
3)        Wir freuen uns über die schrittweise bauliche Ertüchtigung des Türkenfelder S-Bahnhofes. Gemeindeseits werden wir in den kommenden Jahren in den Bahnhofsvorplatz investieren und haben uns auch bemüht, im Bike+Ride-Programm Akzente zu setzen. Vor Kurzem nun wurden die alten „Wetterschutzhäuser“ abgebaut. Dies ist optisch zu begrüßen. Meine Frage: Wird hierfür Ersatz aufgestellt? Die neuen, transparenten Wetterschutzstände sind kleiner als die „alten“ Häusschen. Insofern kamen dazu Nachfragen.
4)        Aufmerksame Bürger haben beobachtet, dass der Winterdienst am S-Bahnhof (Gleisbereich) in diesem Jahr gefühlt „abgespeckt“ stattfindet. Sprich: Weniger Arbeiter Räumen weniger Fläche, was gerade jetzt zu Beeinträchtigungen führt. Können Sie mir hierzu eine Information an die Hand geben?

Ich freue mich von Ihnen zu hören!
Freundliche Grüße

Emanuel Staffler


Neues aus dem Innen- und Digitalministerium bzgl. der perspektivischen Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme an Gremien-Sitzungen / technische Umsetzung zu klären
Zitat aus der entsprechenden Pressemitteilung:

Herrmann und Gerlach begrüßen Entwurf zur Kommunalrechtsänderung: Künftig auch audiovisuelle Zuschaltungen von Gemeinderäten möglich

9. Februar 2021

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann und Digitalministerin Judith Gerlach begrüßen den Gesetzentwurf der beiden Regierungsfraktionen CSU und FW zur Änderung des Kommunalrechts, der heute im Landtag in Erster Lesung beraten wird. "Die Corona-Pandemie stellt auch die kommunalen Gremien vor große Herausforderungen", so Herrmann. „Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kommunen auch in Form von Hybridsitzungen tagen können." Gerlach betont: „Diese Änderung erleichtert ein kommunalpolitisches Amt nicht nur in der Corona-Zeit deutlich. Denn beispielsweise Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern mit kleinen Kindern profitieren sehr davon, wenn sie an den Ratssitzungen von zu Hause aus teilnehmen können.“ Der Gesetzentwurf beruht auf Vorarbeiten des Bayerischen Innenministeriums. Er will die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen in der Corona-Pandemie verbreitern und Infektionskontakte vermeiden helfen. Insbesondere sollen die Kommunen entscheiden können, ob und inwieweit sich Mitglieder kommunaler Gremien zu Sitzungen audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben.

Herrmann erklärte, dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen bleiben sollen und mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein muss: "Der Landtag hatte am 21. Oktober 2020 mit großer Mehrheit einen Gesetzesantrag der FDP abgelehnt, der unter anderem virtuelle Sitzungen kommunaler Gremien per Video oder Telefon im Katastrophenfall oder einem Gesundheitsnotstand vorsah. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen berücksichtigt diese Entscheidung und will stattdessen Hybridsitzungen ermöglichen." Damit kann jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zuschalten lassen will.

Gerlach erklärt: „Mir ist wichtig, dass kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger digitale Lösungen so weit wie möglich in der Gremienarbeit nutzen können. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit dem Gesetzentwurf nun die Grundlagen bilden, um auch kommunale Gremiensitzung in Hybridform zuzulassen. Damit leisten wir einen großen Beitrag für die Teilhabe, auch unabhängig von der Bewältigung der Corona-Pandemie. Ich appelliere an die kommunalen Gremien und Verwaltungen, diese digitale Chance zu nutzen.“

Neben der audiovisuellen Zuschaltung will der Gesetzentwurf Ferienausschüsse auch auf Ebene der Landkreise, Bezirke und Zweckverbände zulassen und den Einsetzungszeitraum für Ferienausschüsse im Jahr 2021 von sechs auf bis zu drei Monaten erhöhen. In der Zeit, in denen heuer keine Ferienausschüsse eingesetzt sind, sollen die Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und Verbandsversammlungen von Zweckverbänden die ihnen vorbehaltenen Entscheidungsbefugnisse bis zu drei Monate – mit Verlängerungsoptionen, längstens bis Ende 2021 – auf beschließende Ausschüsse übertragen können. "Ziel ist es, Sitzungen der Vollgremien zu vermeiden und stattdessen in 2021 möglichst in kleineren Gremien tagen zu können", sagte Herrmann.

Dem Ziel, Infektionskontakte reduzieren zu können, dienen auch weitere Regelungen des Gesetzentwurfes für das Jahr 2021: Bürgerversammlungen sollen heuer nicht zwingend durchgeführt – jedoch bis Ende März 2022 nachgeholt – werden müssen. Ortssprecherwahlen, Bürgerentscheide und Gemeinde- und Landkreiswahlen sollen in 2021 als reine Briefwahlen bzw. -abstimmungen erfolgen können. Bei Gemeinde- und Landkreiswahlen hängt dies aber von einer Anordnung der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde ab, die auch den jeweiligen Wahltermin festsetzt.



Deutsche Bahn bittet Gemeinde und Rückschnitt einiger Bäume auf Gemeindegrund entlang der Grund- und Mittelschule zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Die Deutsche Bahn hat die Gemeinde kontaktiert und darum gebeten, einige gemeindeeigene Bäume entlang der Bahnstrecke (Höhe Schule) zurückzuschneiden. Besagte Bäume wurden durch Schneebruch, etc. beschädigt und sollen zum Schutz des Bahnverkehrs behutsam zurückgeschnitten werden. Der Bürgermeister hat einen entsprechenden Auftrag vergeben.


Sachstand sog. „Breitband-Höfeausbau“ – Abdruck Anliegerschreiben:
Breitbandausbau für ausserorts gelegene Anwesen
Update Frühjahr 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit dem heutigen Schreiben möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen: Der Ausbau-Vertrag ist zwischenzeitlich verhandelt und ich kann diesen voraussichtlich in den kommenden Tagen unterzeichnen. Wie uns die Deutsche Glasfaser mitgeteilt hat, sollen die Arbeiten dann nach Möglichkeit im 2. Quartal 2021 beginnen. Erklärtes Ziel des Dienstleisters ist es, den Ausbau bis Ende 2021 abzuschließen.

Hoffen wir auf eine Einhaltung des Bauzeitplans!



 
Gemeinde hat (unverbindlich) Projektskizze i. R. d. Bundesprogramms zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel eingereicht – Arbeitstitel des Projekts
„Den HÖLLBACH neu erleben; eine sichtbare Lebensader für unser Dorfzentrum“
Eine Entscheidung, inwieweit die Gemeinde in den Genuss einer potentiellen Förderung kommen könnte, wird seitens des Ministeriums bis zum Sommer erwartet (Bewerbungsdokument: siehe RIS).  Ein großer Dank gilt GR-Mitglied Meissner für die Aufbereitung bzw. Zuarbeit bei der Antragstellung.
 

Datenstand vom 12.03.2021 11:28 Uhr