Ortsrecht: Satzung zur Änderung der Benutzungssatzung der Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die Satzung über die Benutzung der Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule ist zum 01.09.2018 in Kraft getreten. Einige Begriffsbestimmungen müssen korrigiert bzw. ergänzt werden.
Im Einzelnen geht es um die Trägerschaften der Betreuungsangebote: bei der Offenen Ganztagsschule ist der Träger der Freistaat Bayern – hier sprechen wir von den schulischen Veranstaltungen bzw. Betreuungsangeboten.

Bei den zusätzlichen Betreuungsangeboten „Betreuung an Freitagen“ und „Ferienbetreuung“ ist Trägerin dieser Einrichtungen die Gemeinde Türkenfeld.

Eine Differenzierung ist notwendig, da im Gegensatz zu den zusätzlichen Betreuungsangeboten für schulische Betreuungsangebote keine Gebühren anfallen. Zudem sind bei Inanspruchnahme der schulischen Betreuungsangebote unterjährige Kündigungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.  

Zudem wurde in §  11 Abs. 2 für das zusätzlichen Betreuungsangebot an Freitagen die Aufsichtspflicht neu formuliert. Aufgrund der Trägerschaft übernimmt hier die Gemeinde Türkenfeld die Aufsichtspflicht.


Die Änderung wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule. Die Änderungen treten zum 01.04.2021 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule. Die Änderungen treten zum 01.04.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 08:15 Uhr