Die letzte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wurde mit Wirkung vom 01.09.2020 vorgenommen. Die Änderung bezog sich auf die eigentlichen Kindergartengebühren, nachdem eine Neukalkulation vorgenommen wurde.
Die jetzige Änderung betrifft die Mittagsverpflegung. Der Dienstleister, der täglich das warme Mittagessen anliefert, erhöhte zuletzt die Kosten für die Mittagsverpflegung zum 01.09.2019:
Kosten für ein Mittagessen in der Kinderkrippe: bis 8/2019: 2,85 EUR ab 9/2019: 2,95 EUR
Kosten für ein Mittagessen im Kindergarten: bis 8/2019: 3,35 EUR ab 9/2019: 3,40 EUR
Die Ankündigung der Preiserhöhung zum 01.09.2021 sieht folgende Preisstaffelungen vor:
Kosten für ein Mittagessen in der Kinderkrippe: 3,20 EUR
Kosten für ein Mittagessen im Kindergarten: 3,60 EUR
Kosten für ein Mittagessen Schulkinder (1.-4.Klasse) 3,80 EUR
Um in Zukunft Satzungsänderungen aufgrund von Preiserhöhungen für die Mittagsverpflegung zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, § 4a Abs. 3 Satz 1 und 2 der Gebührensatzung zu ändern bzw. durch folgende Formulierung zu ersetzen:
„Bei Inanspruchnahme des Verpflegungsangebotes, ist als Verpflegungsgebühr für jedes bestellte Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis der Gemeinde zu bezahlen.“
Über einen Aushang im Eingangsbereich der Kindertageseinrichtungen können die aktuellen Preise für die Mittagsverpflegung bekannt gemacht werden.
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen. Die Änderungen treten zum 01.09.2021 in Kraft.