Information für den Gemeinderat: Vorlage eines Bauantrags im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Grundstück Fl. Nr. 243 Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 10.03.2021 | ö | informativ | 9 |
Pressetaugliche Texte
Vorhaben: Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken
Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO 2021) ist am 01.02.2021 in Kraft getreten.
Art. 58 Genehmigungsfreistellung
…….
(2) 1Genehmigungsfrei gestellt ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu
Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz
1 BauGB. 2Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 gilt entsprechend.
Obiges Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) an das Landratsamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.
Datenstand vom 22.04.2021 08:15 Uhr