Grundsatzbeschluss: Zustimmung zur Löschung von Sicherungshypotheken sowie von Auflassungsvormerkungen nach Ablauf vertraglich vereinbarter Fristen / hier: Ermächtigung des Bürgermeisters und Ergänzung der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Auslöser:
Das Einheimischenmodell „Im Duringveld“ wurde in den Jahren 2005-2007 verwirklicht.
Im Jahr 2005 wurden die Bauträgerverträge zwischen Siedlungsbau Schwaben Wohnungsbau GmbH  Co. KG und den neuen Eigentümern der Grundstücke und Wohneinheiten geschlossen. In den notariellen Urkunden wurden bestimmte Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde Türkenfeld eingetragen, die der Gemeinde Rechtsansprüche im Form von Aufzahlungsverpflichtungen einräumen für den Fall, dass innerhalb einer bestimmten Frist (hier 15 Jahre) der Vertrags-gegenstand (Doppelhaushälften, Reiheneck- oder mittelhäuser sowie Wohneinheiten) ganz oder teilweise veräußert oder vermietet wird bzw. die Nutzung an Dritte überlassen wird. Im Rahmen dieser an die 15-Jahre-Frist gebundene Veräußerungsbeschränkung und Eigennutzungs-verpflichtung wurden für die Gemeinde Türkenfeld entsprechende Sicherungshypotheken im Grundbuch eingetragen, die der Höhe der jeweiligen Aufzahlungsverpflichtung entsprechen.
Nachdem die Bindungsfristen abgelaufen sind, sollten die Sicherungshypotheken auf Antrag des jeweiligen Eigentümers gelöscht werden.

Generelle Betrachtung - exemplarischer Charakter des Vorgangs:
Der oben dargestellte Sachverhalt steht exemplarisch für diverse Grundstücksangelegenheiten (insb. Einheimischenmodelle), an denen die Gemeinde in verschiedenen Formen beteiligt ist. Folglich erreichten die Verwaltung in den letzten Jahren div. Anträge, z. B. mit der Bitte um Löschung von sog. „Ankaufsrechten“ bzw. Auflassungsvormerkungen. Oftmals wurde auch im Rahmen von Einheimischenmodellen oder der Ermöglichung von Bauvorhaben der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Kaufvertrag das Ankaufsrecht eingeräumt für den Fall, dass innerhalb einer festgelegten Bindungsfrist der Grundbesitz veräußert wird.  

Lösungsvorschlag – auch im Sinne eines effizienten Vorgehens:
Der heute vorgelegte Beschlussvorschlag soll den Bürgermeister ermächtigen, NACH Ablauf der vertraglich vereinbarten Bindungsfristen (=> damit de facto ohnehin rechtliches Erlöschen der Ansprüche der Gemeinde) der Löschung entsprechender im Grundbuch vermerkter Rechte ohne weitere Einbindung des Gemeinderats zuzustimmen. Dies würde helfen, diverse anstehende Einzelbeschlüsse, die ein und denselben Sachverhalt tangieren, zu vermeiden. Der Gemeinde entsteht, wie bereits ausgeführt, hierdurch keinerlei Nachteil, nachdem die Rechtslage ohnehin eindeutig ist und es sich um einen rein formalen Vorgang handelt.

Ergänzend wurde Rücksprache mit einem Notariat gehalten. Dieses empfiehlt, analog anderer Gemeinden zusätzlich zum Grundsatzbeschluss folgenden Passus in die Geschäftsordnung aufzunehmen:

Eine Übertragung dieser Aufgaben sollte in der GeschOrdnung (§11 – Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters) festgelegt werden.
Abs. 2 Nr. 2 - Buchstage g: In Grundstückangelegenheiten, die Abgabe von Erklärungen über dingliche Rechte und Vormerkungen, insbesondere Rangrücktrittserklärungen, Erteilung von Freigaben und Löschungsbewilligungen für dingliche Rechte wie Sicherungshypotheken und Ankaufsrechte zu Gunsten der Gemeinde sowie Erklärungen hinsichtlich Messungsanerkennungen und Auflassungen.



Beschlussvorschlag:

Beschluss 1:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Sicherungshypotheken, die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.

2. Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Auflassungsvormerkungen (Ankaufsrechten), die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.


3. Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Geschäftsordnung wie vorgeschlagen (siehe Anhang) bzw. nachfolgenden Abdruck:

§11 Abs. 2 Nr. 2 - Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters – wird ergänzt um Buchstage g):
In Grundstückangelegenheiten, die Abgabe von Erklärungen über dingliche Rechte und Vormerkungen, insbesondere Rangrücktrittserklärungen, Erteilung von Freigaben und Löschungsbewilligungen für dingliche Rechte wie Sicherungshypotheken und Ankaufsrechte zu Gunsten der Gemeinde sowie Erklärungen hinsichtlich Messungsanerkennungen und Auflassungen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Sicherungshypotheken, die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, Löschungsbewilligungen von Auflassungsvormerkungen (Ankaufsrechten), die zu Gunsten der Gemeinde Türkenfeld im notariellen Vertrag bzw. im Grundbuch eingetragen sind, auf entsprechenden Antrag einer Eigentümerin/eines Eigentümers zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die festgesetzte Bindungsfrist abgelaufen ist.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Geschäftsordnung wie vorgeschlagen (siehe Anhang) bzw. nachfolgenden Abdruck:

§11 Abs. 2 Nr. 2 - Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters – wird ergänzt um Buchstage g):
In Grundstückangelegenheiten, die Abgabe von Erklärungen über dingliche Rechte und Vormerkungen, insbesondere Rangrücktrittserklärungen, Erteilung von Freigaben und Löschungsbewilligungen für dingliche Rechte wie Sicherungshypotheken und Ankaufsrechte zu Gunsten der Gemeinde sowie Erklärungen hinsichtlich Messungsanerkennungen und Auflassungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 11:30 Uhr