Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/29 Gemarkung Türkenfeld (Wiedervorlage nach erfolgter Prüfung durch das Landratsamt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.12.2020 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Die Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/29 Gem. Türkenfeld wurde in der Sitzung vom 09.12.2020 behandelt; das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.  

Bei der Prüfung des Antrages hat das Landratsamt festgestellt, dass einige Punkte ergänzt, bemaßt und geändert werden müssen.

Von Relevanz für den Gemeinderat: Unter anderem überschreitet die Wandhöhe im Nordosten die zulässige Wandhöhe von 4,50 m um 0,23 cm auf dann 4,73 m. Hierfür ist eine isolierte Befreiung notwendig. Zu begründen ist die geringfügige Überschreitung mit einer leichten Mulde im Gelände. Die Wandhöhe wird im vorliegenden Fall vom natürlichen Gelände gemessen. Nach Ansicht der Verwaltung würde besagte Überschreitung das Gesamtbild der Siedlung aufgrund der oben genannten Mulde nicht negativ beeinträchtigen.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Überschreitung der Wandhöhe um 0,23 m behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Überschreitung der Wandhöhe aufgrund der Geländebeschaffenheit (Muldenlage) um 0,23 m behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 11:30 Uhr