Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort": Beschluss über die Errichtung einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten im Gemeindegebiet
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Für die Errichtung einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten wird eine maximale Förderung in Höhe von 13.200 EUR in Aussicht gestellt. Gefördert wird ein sog. Niederspannungsnetzanschluss mit Ladepunkten im Bereich 3,7 bis 22 kW.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich – basierend auf den Erfahrungen anderer Kommunen und der Stadtwerke – auf vsl. 15 – 18 TEUR. Somit ergibt sich abzüglich der Förderung ein Eigenanteil der Gemeinde von ~ 3-5 TEUR.
Nach Ansicht der Verwaltung stellt das Förderprogramm eine höchst attraktive Möglichkeit dar, im Gemeindegebiet eine Ladesäule zu errichten.
Für die Festlegung des konkreten Standorts wird vorgeschlagen, den Arbeitskreis Energie einzubinden. Petitum sollte sein, dass die Ladesäule auf öffentlichem Grund errichtet wird. Eine Vorabstimmung hierzu fand zwischen BR Brix und Bgm. Staffler statt; der AK wäre bereit, sich hier einzubringen. Abhängig davon, ob der Bau einer Säule im Drexl-Hof über eine parallele Fördermaßnahme zustande kommt oder nicht, könnte sich auch der Drexl-Hof (ohnehin langfristig durch die Gemeinde anteilig angepachtet) als zentraler Standort anbieten. Hier wird um Abstimmung zwischen den GRs Brix und Drexl gebeten.
Als Umsetzungspartner sollen die Stadtwerke Fürstenfeldbruck fungieren. Die Stadtwerke sind zum einen Konzenzionspartner im Umfeld Strom im Gemeindegebiet; zum anderen haben die Stadtwerke umfangreiche Erfahrung in der Errichtung und – noch wichtiger! - im laufenden Betrieb derartiger Einrichtungen. Andere Kommunen im Landkreis haben in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken bereits erfolgreich Ladepunkte errichtet. Hinzu kommt die Herausforderung, verschiedene Norm-Vorgaben zum Erhalt der Förderung strikt einzuhalten. Aus Gründen der Neutralität sowie zur exakten Einhaltung der Förderbedingungen wird die Verwaltung in jedem Fall die notwendigen Ausschreibungen durchführen. So sollen ggf. auch weitere potentielle Betriebspartner ermittelt werden.
Im Haushalt wurden keine expliziten Mittel eingestellt. Insofern ist eine Zwischenfinanzierung notwendig (abhängig davon, ob eine Realisierung noch in 2021 möglich ist oder erst in 2022 stattfinden kann => dann Haushalt 2022). Durch Umschichtung von Haushaltsmitteln ist die Investition aber problemlos möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ die Errichtung einer Ladesäule im Gemeindegebiet. Die Säule soll auf öffentlichem Grund gebaut werden. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, alle notwendigen Aufträge zu vergeben bzw. Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Standortwahl soll in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Energie erfolgen und vor einer Realisierung dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden. Zur Gegen- bzw. Zwischenfinanzierung wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Haushaltsstellen zu identifizieren. Sollte die Realisierung erst in 2022 möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, Mittel im Haushalt 2022 vorzusehen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ die Errichtung einer Ladesäule im Gemeindegebiet. Die Säule soll auf öffentlichem Grund gebaut werden. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, alle notwendigen Aufträge zu vergeben bzw. Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Standortwahl soll in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Energie erfolgen und vor einer Realisierung dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden. Zur Gegen- bzw. Zwischenfinanzierung wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Haushaltsstellen zu identifizieren. Sollte die Realisierung erst in 2022 möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, Mittel im Haushalt 2022 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2021 11:44 Uhr