Jahresrechnung 2019 - Feststellung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2019 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit  9.643.193,80 €.
Der Vermögenshaushalt  schließt in den Einnahmen und Ausgaben  ab mit 2.839.979,80 €.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2019“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen


Beschlussvorschlag:
1.) Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.
(Alle stimmen ab) 

2.) Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2019, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2019, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2021 11:44 Uhr