Bauantrag; Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Grundstück "Beurer Straße 8", Fl. Nr. 246 Gem. Türkenfeld; Lage im Geltungsbereich des einfachen BPL "Echinger Wegäcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

Das 920 m² große Grundstück ist mit zwei Wohnhäusern bebaut (Grundstück zu sehen als eine Flurnummer mit zwei Eigentümern). Es liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Die Eigentümer des südlichen Gebäudes beabsichtig die Errichtung einer Schallschutzwand auf der südlichen Grundstücksgrenze (= direkt angrenzend an den dort etablierten Gewerbebetrieb, Beurer Straße 10). Der Schallschutz soll 2,50 m hoch sein. Die Zustimmung des betroffenen Nachbarn (Gewerbebetrieb) liegt vor.

Der Bebauungsplan sieht Einfriedungen bis 1,20 m Höhe vor. Folglich wird hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Befreiung wie beantragt erteilt werden, nachdem die spezielle Lage in direkter Nachbarschaft zu einem Gewerbebetrieb die Maßnahme vor dem Hintergrund des Immissionsschutzes sinnvoll erscheint.




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Schallschutzwand auf der südlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Fl. Nr. 246 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Auch das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Einfriedung wird erteilt.

Optionale Ergänzung des Beschlusses sofern vom Gemeinderat gewünscht: (…) Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss ist die Tatsache der unmittelbaren Nachbarschaft zu einem Gewerbebetrieb in einer ansonsten mehrheitlich durch Wohnbebauung geprägtem Gebiet.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Schallschutzwand auf der südlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Fl. Nr. 246 Gem. Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Auch das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Einfriedung wird erteilt.

Optionale Ergänzung des Beschlusses sofern vom Gemeinderat gewünscht: (…) Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss ist die Tatsache der unmittelbaren Nachbarschaft zu einem Gewerbebetrieb in einer ansonsten mehrheitlich durch Wohnbebauung geprägtem Gebiet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2021 11:44 Uhr