Bauleitplanung, Beteiligung als Nachbargemeinde; 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Greifenberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
In der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2020 wurde der Beschluss zur Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich entsprechend der tatsächlichen
Nutzung als Fläche der Forstwirtschaft dar. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern.
In der Gemeinderatssitzung vom 15.09.2020 wurde der Beschluss zur Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und das Ingenieurbüro Stubenrauch mit der Ausarbeitung der
Änderungsplanung beauftragt. Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
umfasst die folgenden Grundstücke:
Greifenberg 611 Forstgut Greifenberg GbR
Wald, Weg teilweise
Greifenberg 530 Gemeinde Greifenberg
Feld- und Waldweg
vollständig
Umfang der Änderung ist die Darstellung einer Sondergebietsfläche „Wald- und Naturfriedhof“ im
Osten des Gemeindegebietes der Gemeinde Greifenberg.
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken am Vorhaben vorgebracht.
Beschluss
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken am Vorhaben vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2021 11:44 Uhr