Sanierung des Türkenfelder Schwimmbades / hier: Beschluss hinsichtlich der Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel in den Folgejahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö beschließend 18

Pressetaugliche Texte

Im Nachgang zum sog. „KOORDINIERUNGSGESPRÄCH“ mit dem Projektträger des Bundes Jülich sowie einem Vertreter der Landesbauverwaltung Bayern am 24.02.2021 hat die Gemeindeverwaltung zwei Dinge auf den Weg gebracht:
1)                Nach entsprechendem Gemeinderatsbeschluss: Durchführung eines sog. VgV-Verfahrens zur Auswahl eines die Gemeinde begleitenden Architekturbüros im nun anlaufenden Verfahren. Das VgV-Verfahren wurde mit Unterstützung eines auf Vergaben spezialisierten Fachbüros durchgeführt. Der Vergabevorschlag wird in der Juli Sitzung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

2)        Finalisierung der Antragsunterlagen/ Beschluss über Finanzierungsrahmen: Um in den Genuss der Bundesförderung zu kommen, sind umfangreiche Antragsunterlagen einzureichen. Ausführliches Feedback zum aktuellen Stand der Antragsunterlagen hat die Gemeindeverwaltung am 25.05.2021 erhalten. Die seitens des Projektträgers geäußerten Bitten wurden zwischenzeitlich abgearbeitet; eine fortgeschriebene Fassung der Antragsunterlagen wurde eingereicht.
Teil des Antragsunterlagen-Pakets muss auch ein Beschluss sein, der die Gesamtfinanzierung des Projektes (wie aktuell kalkuliert) abdeckt. Insofern schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, einen entsprechenden Beschluss heute – ergänzend zu den schon gefassten Haushaltsbeschlüssen f. 2021 – zu fassen.
Wichtig zu wissen: Die Bundesförderung folgt i. d. R. eine fixen Auszahlungszeitplan, der – ggf. ist eine Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde notwendig – wie folgt aussieht und in der Finanzplanung der Folgejahre mit exakten Zahlen hinterlegt werden sollte:
2021:    15.400,00 EUR (  1 %)
2022:  292.600,00 EUR (19 %)
2023:  308.000,00 EUR (20 %)
2024:  462.000,00 EUR (30 %)
2025:  462.000,00 EUR (30 %)
 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Bzgl. Planungsleistungen im laufende Jahr:
Mittel stehen auf den Haushaltsstellen 2110.9402 sowie  2130.9402 bereit (in Summe 50 TEUR für 2021)


Bzgl. Generalsanierung Schwimmbad:
Mittel wurden ab der Finanzplanung 2022 ff. i. H. von 3,5 Mio. EUR eingestellt.
Der heutige Beschluss definiert einen Gesamtfinanzierungsrahmen bis einschl. 2025 in Höhe von 4.252.586 EUR.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Generalsanierung des Schwimmbads mit einem Gesamtkostenrahmen i. H. v. 4.252.586 Mio. EUR. Neben den schon im Haushalt 2021 eingestellten Mitteln beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, abhängig vom tatsächlichen Bauzeitplan (feststehend nach Abschluss weiterer Planungsphasen) entsprechende Mittel für die Folgejahre einzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Generalsanierung des Schwimmbads mit einem Gesamtkostenrahmen i. H. v. 4.252.586 Mio. EUR. Neben den schon im Haushalt 2021 eingestellten Mitteln beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, abhängig vom tatsächlichen Bauzeitplan (feststehend nach Abschluss weiterer Planungsphasen) entsprechende Mittel für die Folgejahre einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2021 11:44 Uhr