Bauantrag; Wohnraumerweiterung/Umnutzung DG Speicher in Wohnen, Errichtung eines Panoramafensters (Gaube) Dacherneuerung und Firsterhöhung, "Mozartstraße 1", Fl. Nr.232/5 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 13

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR. Marco Göbel.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:           14
NEIN:         0

Bauort: Mozartstraße 1, Fl. Nr. 232/5 Gemarkung Türkenfeld

Das Grundstück Fl. Nr. 232/5 Gemarkung Türkenfeld (207 m²) liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. 
Der Wohnraum des Reihenmittelhauses soll erweitert werden. Hierzu ist geplant den First zu erhöhen, den Speicher zu Wohnraum auszubauen sowie ein Panoramafenster und mehrere Dachflächenfenster einzubauen.

Der Bebauungsplan setzt eine maximale Firsthöhe von 10,50 m vor. 
Das bestehende Reihenhaus weißt derzeit 8,5 m vor. 
Die Erhöhung der Firsthöhe auf 10,50 m wird geplant. 
Die Wandhöhe wird nicht geändert.

Der Bebauungsplan trifft zu Dachgauben bzw. Panoramafenstern lediglich für Wiederkehren eine Festsetzung. Beim vorliegenden Vorhaben soll auf der Westseite ein Fachflächenfenster mit 1,40 m x 0,70 m sowie ein 2,34 m breites Panoramafenster errichtet werden. Nach Auffassung der Verwaltung wird dieses Dachfenster als Dachgaube gewertet, da die Fensterfläche über die Dachhaut/Dachfläche ragt. 
Des Weiteren sind auf der Westseite zwei Dachflächenfenster mit 1,34 m x 1,40 m geplant
Der BPL trifft keine Aussage zu Dachfenster. 

Der Bauantrag widerspricht nicht den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Die tatsächliche Zulässigkeit wird durch das Landratsamt im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. 

Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits im Rahmen einer formlosen Bauanfrage mit dem Thema befasst und Zustimmung signalisiert. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Wohnraumerweiterung des Anwesens Fl. Nr. 232/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Wohnraumerweiterung des Anwesens Fl. Nr. 232/5 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr