Bauantrag, Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit integrierten Verkaufsflächen auf dem Grundstück "Bahnhofstraße 9", Fl. Nr. 118/2 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 14

Pressetaugliche Texte

Bauort: Bahnhofstraße 9, Fl. Nr. 118/2 Gemarkung Türkenfeld

Das 548 m² große bebaute Grundstück Fl. Nr. 118/2 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. 

Am südlichen Gebäudeteil soll ein Anbau entstehen, der sich über Erdgeschoss und Dachgeschoss zieht. Dieser Anbau ist mit einem Pultdach (Dachneigung 18°) geplant. Über eine schwebende Brücke soll die Dachterrasse, die auf der bestehenden Garage geplant ist, erreicht werden. Südlich der Garage soll ein direkter Zugang zur Dachterrasse errichtet werden. Der Bauantrag sieht im Erdgeschoss zwei Gewerbeeinheiten vor. 




Antrag auf Abweichungen von den Vorgaben i. B. auf Abstandsflächen:
Die eigentlich notwendigen Abstandsflächen i. B. auf die benachbarten Grundstück Bahnhofstraße 7 Fl. Nr. 119 und Bahnhofstraße 11 Fl. Nr. 118/3 Gemarkung Türkenfeld können nicht eingehalten werden. Deshalb werden folgende Abweichungen beantragt:  

zu Fl. Nr. 118/3 Bahnhofstraße 11
Die Abstandsflächen des Gebäudeteils weichen über eine Länge von ca. 5 m um ca. 0,75 m bis ca. 1,00 m von den relevanten Vorgaben ab. 
Der Mindestgrenzabstand von 3 m wird eingehalten. Die Eigentümer der Fl. Nr. 118/3 haben dem Vorhaben zugestimmt. 

























zu Fl. Nr. 119 Bahnhofstraße 7
Der bauliche Bestand der Flurnummern weicht heute bereits von den Abstandsflächen ab. Im Bereich der Überschneidung der Abstandsflächen wir die ostseitige Wand der Erweiterung als fensterlose, hoch feuerhemmende Wand ausgeführt. Der Nachbar hat dem Ansinnen zugestimmt. 




Hinweis i. B. auf Stellplätze [nicht formaler Gegenstand des heutigen TOPs]: 
Auf dem Grundstück ist ein Stellplatz vorhanden. Der Stellplatznachweis begründet dies wie folgt: 
Für das bereits genehmigte Einfamilienhaus mit 2 integrierten Verkaufsflächen wird durch die Baumaßnahme Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit zwei integrierten Verkaufsflächen keine bauliche Veränderung realisiert, die zusätzliche/veränderte Stellplätze erfordert. Die oben beschriebenen Umbaumaßnahmen haben nur eine Erweiterung der Wohnfläche zur Folge, die die Klassifizierung lt. Stellplatzsatzung nicht verändert. Gemäß Kommentar zu Art. 47 BayBO sind Einstellplätze nur für durch die Änderung entstehenden zusätzlichen Bedarf herzustellen. Da die Nutzungsart des Hauses sowie dessen Aufteilung, etc. bereits genehmigt sind und hier keine Änderung entstehen, ändert sich nichts am formellen Stellplatzbedarf. Die Gemeinde kann darum keine weiteren Forderungen i. B. auf Stellplätze i. S. der entsprechenden Satzung geltend machen. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag „Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit zwei integrierten Verkaufsflächen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 9, Fl. Nr. 118/2 Gemarkung Türkenfeld“ gem. Art. 65 BayBO behandelt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag „Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit zwei integrierten Verkaufsflächen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 9, Fl. Nr. 118/2 Gemarkung Türkenfeld“ gem. Art. 65 BayBO behandelt. 
Das Einvernehmen hinsichtlich der angestrebten Abstandsflächen-Situierung wird erteilt.  
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr