Bauantrag; Anbau von zwei Kinderzimmern und einer Balkonanlage an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück "St.-Ottilien-Straße 5", Fl. Nr. 1396/1 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 17

Pressetaugliche Texte

Bauort: St.-Ottilien-Straße 5, Fl. Nr. 1396/1 Gemarkung Türkenfeld

Das Grundstück Fl. Nr. 1396/1 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „St.-Ottilien-Ammersee- und Römerstraße“. Das Grundstück ist mit einem Doppelhaus bebaut. Die westliche Doppelhaushälfte ist vom Verfahren betroffen. Die bestehende, direkt an das Haus angrenzende Garage soll aufgestockt werden um somit im OG zwei Kinderzimmer zu errichten. Des Weiteren soll im Westen, angrenzend an die Kinderzimmer, ein 1,00 x 6,00 m breiter Balkon errichtet werden. Im Westen ist ein 30 m² großer Balkon geplant, der sich mit dem bestehenden Balkon auf der Südseite verbindet. Im Dachgeschoss soll eine Dachterrasse über den Kinderzimmern entstehen (36 m²)


Für das Vorhaben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „St.-Ottilien-Ammersee- und Römerstraße“ beantragt. Die Baugrenzen werden im Westen durch die Wohnbebauung überschritten. Der Bebauungsplan sieht jedoch ein Garagenbaufenster vor. Die Wohnbebauung wäre hier eigentlich nicht zulässig. Für die Balkonanlage im Süden/Westen ist kein Baufenster vorgesehen. Ob das Bauvorhaben im Rahmen der erbetenen Befreiungen genehmigungsfähig ist, muss final durch das Landratsamt beurteilt werden. Referenzfälle im Geltungsbereich sind in dieser Dimensionierung nicht bekannt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgendes Gebiet:

 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau von zwei Kinderzimmern und einer Balkonanlage an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau von zwei Kinderzimmern und einer Balkonanlage an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr