In der Sitzung vom 10.02.2021 wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe-satzung neu erlassen. Kernpunkte zum Neuerlass waren die von der überörtlichen Rechnungs-prüfung festgestellten Mängel hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen aus dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) sowie die Anpassung der Gebühren, nachdem ein hierfür spezialisierter Dienstleister (Büro für Kommunale Dienstleistung u. Beratung Peter) eine entsprechende Gebührenkalkulation durchgeführt hat.
Im Rahmen der 2018 durchgeführten überörtlichen Rechnungsprüfung wurde die deutliche Diskrepanz zwischen Ausgaben und Einnahmen im investiven Bereich der Wasserversorgung dargestellt und auf die Dringlichkeit einer neuen Beitragskalkulation hingewiesen.
Deshalb wurde jetzt im zweiten Schritt auf Grundlage des bereits ermittelten Zahlenwerks aus der Gebührenkalkulation, welches den gesamten Investitionsaufwand bereits beinhaltete, die Beitragskalkulation vorgenommen. Hierfür war noch die Ermittlung der Gesamtflächen der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen notwendig.
Im vorliegenden Entwurf der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) wurden unter § 6 die neuen Beiträge eingearbeitet (vgl. vorangehenden Sachvortrag mit Herleitung der Beiträge, etc.).
Außerdem wurde § 10 Abs. 3 zur Abrechnung des Bauwassers ergänzt.
Entwurf
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 15.09.2021
Auf Grund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2021 (GVBl S. 40) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende
S a t z u n g
§ 1
1) § 6 – Beitragssatz - erhält folgende neue Fassung:
Der Beitragssatz beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,74 Euro
b) pro m² Geschoßfläche 4,70 Euro
2) § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,29 €/m³ entnommenen Wassers, ansonsten pro angefangene 100 m³ umbauten Raumes 4,00 €
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.10.2021 in Kraft
Türkenfeld, den
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS). Die Satzung tritt am 01.10.2021 in Kraft.