Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) - Anpassung der Beiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 10.02.2021 wurde die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung neu erlassen. Grund der Änderung war die Anpassung der Gebühren, die in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Gebührenkalkulation neu festzusetzen ist.

Im zweiten Schritt wurde auf Grundlage des bereits ermittelten Zahlenwerks aus der Gebühren-kalkulation, welches den gesamten Investitionsaufwand bereits beinhaltete, die Beitragskalkulation vorgenommen. Hierfür war noch die Ermittlung der Gesamtflächen der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen notwendig.

Im vorliegenden Entwurf der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung (BGS/EWS) wurden unter § 6 die neuen Beiträge eingearbeitet (vgl. vorangehenden Sachvortrag mit Herleitung der Beiträge, etc.). 






Entwurf


Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS/EWS
vom 15.09.2021

Auf Grund von Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom  19.02.2021 (GVBl S. 40) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g 


§ 1
§ 6 – Beitragssatz - erhält folgende neue Fassung:
Der Beitragssatz beträgt
Pro m² Grundstücksfläche        2,27 Euro
Pro m² Geschossfläche        11,69 Euro



§ 2

Die Satzung tritt zum 01.10.2021 in Kraft





Türkenfeld, den 




Emanuel Staffler 
Erster Bürgermeister





Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Satzung tritt am 01.10.2021 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Satzung tritt am 01.10.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr