Sonderförderprogramm des StMUV für die Errichtung von kommunalen Trinkbrunnen; Errichtung v. Trinkwasserbrunnen im Umfeld des Ortszentrums nach positivem Stimmungsbild aus dem Gemeinderatskollegium


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Sonderförderprogramm für kommunale Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum aufgelegt. In der Folge ist das Wasserwirtschaftsamt (WWA) an die Gemeinden herangetreten und bietet an, den Bau von bis zu zwei öffentlichen Trinkbrunnen mit bis zu 30.000 EUR (= 90% der Kosten) zu bezuschussen. Hintergrund ist eine Kampagne des WWAs, die den Wert des Lebensmittels „Wasser“ nochmals stärker ins Bewusstsein rücken soll (Details: siehe unten).

Im Kreis der BGMs (Staffler, Wagner, Well) sowie aus den Reihe des Gemeinderats wurde i. R. der Juli-Sitzung grds. Interesse bekundet – z. B. für einen solchen Brunnen im Bereich Linsenmann-Hof / Schlosshof / Rathaus (Bedingungen für die Förderung: öffentliche Zugänglichkeit). Bezuschusst werden max. 2 Standorte.

Auszug aus dem Schreiben: 

Die Verwaltung hat nach dem positiven Stimmungsbild aus der letzten GR-Sitzung die Antragsunterlagen auf den Weg gebracht. Teil der Antragsunterlagen ist – wie oft bei Förderprogrammen – eine positive Beschlussfassung des Gemeinderats, die im Falle eines positiven Zuschuss-Bescheides die Errichtung des zu fördernden Objektes ermöglicht. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich einer entsprechenden Förderzusage, dass im Umfeld des Ortszentrums/ Linsenmann-Hof / Schlosshof / Schloss ein bis zwei Trinkwasserbrunnen errichtet werden sollen. Im Falle eines positiven Förderbescheids werden Details wie Standort(e), Gestaltungsfragen, etc. von der Verwaltung aufbereitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die für das Projekt notwendigen finanziellen Mittel werden bereitgestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich einer entsprechenden Förderzusage, dass im Umfeld des Ortszentrums/ Linsenmann-Hof / Schlosshof / Schloss ein bis zwei Trinkwasserbrunnen errichtet werden sollen. Im Falle eines positiven Förderbescheids werden Details wie Standort(e), Gestaltungsfragen, etc. von der Verwaltung aufbereitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die für das Projekt notwendigen finanziellen Mittel werden bereitgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr