Bauantrag; Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/6, Duringstraße 7d, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö beschließend 17

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück hat eine Größe von 325 m² und liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. 

Im Zusammenspiel mit der Fl. Nr. 398/12 Gemarkung Türkenfeld soll ein Doppelhaus errichtet werden. Diese Doppelhaushälfte hat eine Grundfläche von 6,03 m x 10,64 m. Das Gebäude hat eine Wandhöhe von 7,437 m und eine Firsthöhe von 11,594 m. Das geplante Satteldach soll mit einer Dachneigung von 38° errichtet werden. Zum Vorhaben gehört eine Doppelgarage.


Die Abstandsflächen können nicht vollständig auf dem Grundstück dargestellt werden. Im Osten wird daher eine Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl. Nr. 1330 Gem. Türkenfeld beantragt. Dieser Antrag ist vom Grundstückseigentümer noch nicht unterzeichnet (Deutsche Bahn). 




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/6 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/6 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr