Bauantrag; Neubau einer Doppelhaushälfte und einem Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/12, , Duringstraße 7c, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück hat eine Größe von 325 m² und liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Im Zusammenspiel mit der Fl. Nr. 398/6 Gemarkung Türkenfeld soll ein Doppelhaus errichtet werden. Diese Doppelhaushälfte hat eine Grundfläche von 6,03 m x 10,64 m. Das Gebäude hat eine Wandhöhe von 7,437 m und eine Firsthöhe von 11,594 m. Das geplante Satteldach soll mit einer Dachneigung von 38° errichtet werden. Zum Vorhaben gehört eine Doppelgarage.
Die Abstandsflächen können nicht vollständig auf dem Grundstück zu liegen kommen. Im Osten wird daher eine Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/6 Gem. Türkenfeld beantragt. Dieser Antrag ist vom Nachbar bereits abgezeichnet.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/6 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 398/6 Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr