Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kreuzstraße" Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/46, Weißenhornstraße 6, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 259/45 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“. Der Bebauungsplan aus 1993 sieht für die Errichtung von Garagen festgesetzte Garagenbaufenster vor. Dieses Garagenbaufenster definiert eine Tiefe von 5 m.
Der Antragsteller beantragt ein Baufenster von 6,50 m x 6,50 m. Für dieses Baufenster ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Ansinnen stattgegeben werden, nachdem sich auch die Größe von Fahrzeugen seit Inkrafttreten des Bebauungsplans stetig erweitert hat. Ein zeitgemäßer Garagenbau erfordert insofern vermutlich mehr Platz.
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für das Grundstück Fl. Nr. 259/46 Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die Größe der Garagenbaufenster zu. Es wird ein Garagenbaufenster von 6,50 m x 6,50 m gewährt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ für das Grundstück Fl. Nr. 259/46 Gemarkung Türkenfeld in Bezug auf die Größe der Garagenbaufenster zu. Es wird ein Garagenbaufenster von 6,50 m x 6,50 m gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr